Wettbüro-Betreiber vor Schlappe bei EU-Gericht
Luxemburg (dpa) - Im Rechtsstreit um Sportwetten in Deutschland vor dem höchsten EU-Gericht stehen private Anbieter vor einer Schlappe.
Ein hoher Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg teilte in Luxemburg mit, das Gericht lasse Monopole und andere Beschränkungen in der Glücksspielbranche unter bestimmten Voraussetzungen zu. Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet, ein Termin steht bisher nicht fest. (Rechtssachen: C-316/07; C-358/07; C-359/07), C-360/07; C-409/07; C-410/07; C-46/08)
Private Wettbüro-Betreiber aus mehreren Bundesländern hatten in Deutschland geklagt, weil ihnen Gerichte mit Verweis auf das Monopolrecht verboten, Wetten aus anderen EU-Staaten zu vermitteln. Einem Unternehmen mit Sitz in Gibraltar wurde untersagt, Wetten über das Internet in Deutschland anzubieten. Die europäischen Richter prüfen, ob der Staatsvertrag für Glücksspiele rechtens ist, obwohl er nicht für alle Glücksspiele gilt. Die nationalen Gerichte legten die Fälle in Luxemburg zur Klärung vor.
Laut Staatsvertrag von 2008 dürfen Glücksspiele - ausgenommen Pferderennen, Spielautomaten und Kasinos - nur von Lottogesellschaften der Bundesländer angeboten werden. Damit soll unter anderem «das Entstehen von Glücksspielsucht» verhindert werden.
Die Kläger aus Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein sehen sich deswegen benachteiligt. Sie argumentieren vor Gericht, dass Pferderennen und Geldspielautomaten ein deutlich höheres Suchtpotenzial hätten als Sportwetten. Außerdem komme der Staat seiner Verpflichtung im Kampf gegen die Spielsucht ohnehin nicht nach, weil Lottogesellschaften Werbung machen dürften, obwohl der Vertrag «übermäßige Spielanreize» verhindern soll.
Generalanwalt Paolo Mengozzi schrieb, auch wenn die Beschränkung von Glücksspielen den freien Dienstleistungsverkehr in der EU behindere, sei dies unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Der europäische Verband der staatlichen Lotterie- und Sportwettenanbieter, European Lotteries, teilte mit, die Stellungnahme Mengozzis sei eine «weitere schwere Schlappe für die vielen kommerziellen Glücksspielanbieter, die - entgegen der klaren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes - weiterhin die Gesetze der Nationalstaaten ignorieren».
© sueddeutsche.de (www.sueddeutsche.de) - erschienen am 04.03.2010 um 12:45 Uhr
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veröffentlicht am: 04.03.2010 14:35
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