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Flagge: Germany OVG Hamburg bestätigt Sportwettenmonopol

Veröffentlicht am 17.10.2008 08:32 Uhr




In zehn von den Rechtsanwälten Klemm & Partner für die Freie und Hansestadt Hamburg betreuten Beschwerdeverfahren hat das OVG Hamburg mit Beschlüssen vom 26. September 2008 (u.a. Az. 4 Bs 99/08) erneut bekräftigt, dass die Untersagungsverfügungen der Hamburger Glücksspielaufsicht gegen private Sportwettanbieter rechtmäßig sind. Auf 27 Seiten legt das Gericht umfassend dar, dass unter der neuen Rechtslage weder ein Regelungsdefizit noch ein Vollzugsdefizit festzustellen sei.

Download der Entscheidung im Volltext unter: http://www.klemmpartner.de/news/802/


Kontakt:
Rechtsanwälte Klemm & Partner

Rechtsanwalt Gero Tuttlewski
Reetwerder 23A
21029 Hamburg

Tel: 040 - 725 409 0
Fax: 040 - 725 409 99
E-Mail: info@klemmpartner.de
Web: http://www.klemmpartner.de


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