Nach Ansicht des Generalanwalts Bot kann die portugiesische Regelung, die Santa Casa das Monopol für Internet-Wetten einräumt, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sein, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
In seinen Schlussanträgen stellt er jedoch klar, dass der Entwurf der portugiesischen Regelung der Kommission hätte notifiziert werden müssen. Da dies nicht geschehen sei, könne die Regelung Bwin und der Liga nicht entgegengehalten werden.
Lesen Sie hier die gesamten Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-42/07 im PDF Format
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