Gesetzentwurf eines Landesglücksspielgesetzes auf den Weg gebracht

Am 11.10.2012 hat die Landesregierung in Baden-Württemberg ihren Gesetzentwurf für ein Landesglücksspielgesetz (LGlüG) in den Landtag eingebracht. Dieser regelt gemäß Parlamentsdokumentationssystem folgende Bereiche:

„Aufnahme der Vorschriften des Spielbankengesetzes, des Rennwett- und Lotteriegesetzes und zu den Spielhallen; Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung in Spielbanken; Verpflichtung der Anbieter zur Vorlage eines Sozialkonzepts, Festlegung eines Mindestabstands und Verbots von Mehrfachkonzessionen bei Spielhallen, Einbeziehung in das Spielersperrsystem (zur Spielsuchtbekämpfung); Änderung der Gaststättenverordnung und der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung; Außerkrafttreten des Spielbankengesetzes, des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz.“

Der Entwurf der Landesregierung wurde bereits am 23.07.2012 vorgelegt. Nunmehr erfolgte auch die Einbringung in das parlamentarische Verfahren, Drs. 15/2431.

Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat anlässlich der Einbringung darauf hingewiesen, dass Glücksspiel kein Produkt wie jedes andere sei und deshalb nicht bedenkenlos den freien Kräften des Marktes überlassen werden könne. Das Gesetz soll den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag konkretisieren und spätestens Anfang 2013 in Kraft treten. Spielhallen sollen dann untereinander und zu Jugendeinrichtungen einen Mindestabstand von 500 Metern einhalten. Zudem müssen sie von 0 bis 6 Uhr schließen. Mit dem Gesetz will die Landesregierung auch den ca. 500 illegalen Sportwettbüros den Boden entziehen. Zudem soll es Einlasskontrollen in Spielhallen geben, bei denen die Daten der Spieler mit einer Sperrdatei abgeglichen werden. Die Zahl der Lotto-Annahmestellen wird auf 3300 begrenzt.

Quelle: Parlamentsdokumentation des Landtags von B.-W.; Südwest Presse vom 12.10.2012