Aufhebung des Glücksspielgesetzes Schleswig-Holstein: Anhörung des Landtags

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Arendts Rechtsanwälte
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)
Nach dem Willen der sog. „Dänen-Ampel“, der Koalition aus SPD, Grünen und dem SSW, soll das Land Schleswig-Holstein dem bislang in 14 Ländern geltenden neuen Glücksspielstaatvertrag beitreten. Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags berät daher derzeit einen Gesetzesentwurf zum Beitritt zu diesem Staatsvertrag sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze. Letzterer Entwurf sieht in Artikel 4 eine weitgehende Aufhebung des Glücksspielgesetzes vor, wobei dieses weiter Anwendung finden soll, „soweit auf seiner Grundlage bereits Genehmigungen erteilt worden sind.“

Zu diesen Gesetzesentwürfen kann bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich Stellung genommen werden. Für den 31. Oktober 2012 ist ab 10:00 Uhr eine ganztägige mündliche Anhörung zu den Vorlagen geplant. Diese sollen im Übrigen der Europäischen Kommission notifiziert werden.