Kommission für Rechtsfragen des Ständerates: Anhörungen zum Geldspielgesetz

Medienmitteilung des Schweizer Parlaments

Die Kommission hat die Kantone und wesentliche Akteure zum Geldspielgesetz 15.069 angehört.

​Das neue Geldspielgesetz setzt den Verfassungsartikel über die Geldspiele um, den Volk und Stände am 11. März 2012 angenommen haben, und wird das Spielbankengesetz vom 18. Dezember 1998 sowie das Lotteriegesetz vom 8. Juni 1923 ablösen. Das Gesetz sieht u.a. folgende Neuerungen vor:

  • Das bisherige Verbot, Spielbankenspiele online durchzuführen, soll aufgehoben werden.
  • Der Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Spiel soll verstärkt werden: Die Veranstalterinnen von Geldspielen müssen ein Konzept erstellen, das je nach Gefährdungspotenzial angemessene Massnahmen bis hin zu Spielsperren vorsieht.
  • In Zukunft sollen alle Geldspielgewinne steuerfrei sein. Nach geltendem Recht müssen die Gewinne aus Lotterien und Sportwetten versteuert werden, während Gewinne in Spielbanken steuerfrei sind.
  • Es soll ein Koordinationsorgan geschaffen werden, das sich je zur Hälfte aus Mitgliedern der Vollzugsorgane des Bundes und der Kantone zusammensetzen wird.

Sie wird an einer ihrer nächsten Sitzungen mit der Eintretensdebatte und der Detailberatung weiterfahren.