Rheinland-Pfalz: Gesetzesänderung stärkt im Interesse des Jugend- und Spielerschutzes Kampf gegen Glücksspielsucht

Das Land Rheinland-Pfalz will die Glücksspielsucht künftig noch stärker bekämpfen. „Wir werden eine landesweite Sperrdatei für Spielhallen einführen. In Zukunft können sich Spielerinnen und Spieler mit pathologischem Spielverhalten in einer Spielhalle sperren lassen und erhalten damit für alle Spielhallen im Land ein Zutrittsverbot,“ sagte Innenminister Roger Lewentz am Dienstag in Mainz. Zuvor hatte der Ministerrat der entsprechenden Änderung des Landesglücksspielgesetzes zugestimmt.

Lewentz erläuterte: „Die Sperre kann nicht nur auf Antrag des Betroffenen, sondern auch aufgrund entsprechender Hinweise durch Dritte – etwa die Angehörigen der Spielerin oder des Spielers – ausgesprochen werden. Darüber hinaus werden mit der Gesetzesänderung Mindeststandards an Dauer und Inhalte der Schulungsveranstaltungen für das Personal von Anbietern öffentlicher Glücksspiele festgelegt. Personal, das in Fragen des Jugend- und Spielerschutzes geschult und in der Lage ist, problematisches Spielverhalten frühzeitig zu erkennen, kann einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung und Bekämpfung der Glücksspielsucht leisten.“

Ein weiterer wichtiger Baustein im Kampf gegen die Glücksspielsucht ist die Übertragung der für Spielhallen geltenden Regelungen zur Sperrzeit und Feiertagsruhe auf das Spiel an Geldspielgeräten in Gaststätten. So müssen Geldspielgeräte in Gaststätten künftig in der Zeit von 0.00 bis 6.00 Uhr sowie an bestimmten Feiertagen ausgeschaltet werden.

Neue Regeln beziehen sich auch auf die Vertriebsstruktur von Sportwetten: Diese dürfen nach Ablauf einer Übergangsfrist neben dem Internet nur noch über sogenannte Wettvermittlungsstellen vertrieben werden, deren Anzahl im Land auf maximal 400 begrenzt ist. „Mit dem neuen Glücksspielgesetz stärken wir den Verbraucher und geben sinnvolle Instrumente zur Bekämpfung der Glücksspielsucht an die Hand“, sagte Minister Lewentz.