Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel

Der Bundesrat hat in seiner 904. Sitzung am 14. Dezember 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

1. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission. Insbesondere teilt er die Auffassung der Kommission, dass die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten bei der werden muss, um eine angemessene Überwachung und eine wirksame DurchRegulierung und Aufsicht über Online-Glücksspiele verstärktsetzung der nationalen Rechtsvorschriften im Interesse der Spieler und der Allgemeinheit zu erreichen.

2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission nach Durchführung der Konsultationen zum Grünbuch zum Online-Glücksspiel im Binnenmarkt zu dem Urteil gelangt, dass es derzeit als nicht angemessen erscheint, sektorspezifische EU-Rechtsvorschriften zum Online-Glücksspiel vorzuschlagen. Er bekräftigt seine Auffassung, dass ein Bedürfnis für eine Harmonisierung im Bereich des Online-Glücksspiels nicht besteht und es im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip Sache der Mitgliedstaaten ist, gemäß ihren eigenen kulturellen, sozialen und gesellschaftspolitischen Vorstellungen undTraditionen zu beurteilen, was erforderlich ist, um den Schutz der auf dem Spiel stehenden Interessen sicherzustellen (siehe BR-Drucksache 176/11 (Beschluss)).

3. Der Bundesrat unterstützt die Absicht der Kommission, eine Sachverstän-digengruppe im Bereich Glücksspiele einzusetzen, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, die ihre Erfahrungen und ihr Fachwissen aus der Regulierung und der Aufsicht einbringen sollen. Diese Sachverständigen-gruppe kann den Austausch unter den Mitgliedstaaten befördern und wichtige Grundlagen für die von der Kommission vorgeschlagenen Empfehlungen zum Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie zur verantwortungsvollen Werbung schaffen. Die Sachverständigengruppe sollte eng in die Vorbereitung von EU-Initiativen eingebunden sein.

4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass angesichts der spezifischen Gefahren des Glücksspiels im nationalen Recht Regelungen zum Schutz der gefährdeten Spieler, der Jugendlichen und der Allgemeinheit notwendig sind. Bei der Durchsetzung dieser Regelungen kommtder Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten, aber vor allem auchdem von der Kommission vorgesehenen Dialog mit Drittstaaten, von denen derzeit in erheblichem Umfang illegale Glücksspielangebote im Internet ausgehen, große Bedeutung zu.

5. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass innerhalb angemessener Zeit nach Abschluss der Beratungen der Mitteilung die Wirksamkeit der nationalen Maßnahmen zum Schutz der Spieler und zur verantwortungsvollen Werbung evaluiert werden sollte. Die Sachverständigengruppe im Bereich Glücksspiele
bietet ein geeignetes Forum, die Entwicklung in den Mitgliedstaaten zu begleiten und mögliche Vorschläge zur Verbesserung der nationalen Regulie-rungen zu erörtern.

6. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.

Quelle: Beschluss des Bundesrates; Drucksache 651/12(Beschluss) vom 14.12.2012