Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Vernichtender kann das Urteil der EU-Kommission nicht ausfallen

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, haben die Einleitung eines Pilotverfahrens durch die EU-Kommission wegen des Glücksspielmonopols als letzte Chance für die Ministerpräsidenten der Länder bezeichnet, ihren Irrweg zu korrigieren:

„Wer die üblicherweise diplomatischen Formulierungen der EU kennt, der weiß, dass es kaum eine schlimmere Klatsche geben kann. Die EU-Kommission fragt unzweifelhaft an, wie die deutschen Behörden das fortdauernde unionsrechtswidrige Sportwettenmonopol unverzüglich beenden wollen. Die Frage, ob die von den Bundesländern zu verantwortende Regelung rechtswidrig ist, wird überhaupt nicht mehr gestellt“, erklärte Arp heute (08. Juli 2015) in Kiel.

Die Kommission stelle zu Recht fest, dass 90 Prozent des Sportwettenumsatzes in Höhe von 3,8 Milliarden Euro derzeit im nicht regulierten Online-Angebot stattfänden. Vor diesem Hintergrund sei das mit dem Glücksspielstaatsvertrag verfolgte Ziel, das Spiel zur Sicherstellung von Spielerschutz und Suchtprävention in geregelte Bahnen zu lenken, offensichtlich gescheitert.

„Genau deshalb hatten CDU und FDP ein eigenes Glücksspielgesetz erlassen. SPD, Grüne und SSW haben die Spieler mit ihrem Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag nachweislich zurück in die Arme illegaler Anbieter getrieben. Auch wenn Herr Dr. Stegner das Gegenteil behauptet: Die Begründung der Einleitung dieses Pilotverfahrens durch die EU-Kommission entlarvt ihn als den wahren Schutzpatron der Zocker- und Geldwäschemafia“, sagte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.

Arp und Kubicki forderten die Ministerpräsidenten der Länder auf, nicht länger an diesem zu Lasten der Sucht- und Spielerprävention gehenden Vertrag festzuhalten.

„Dieser Glücksspielstaatsvertrag ist von deutschen und europäischen Gerichten in der Luft zerrissen worden. Jetzt zieht die EU-Kommission nach. Ein Vertragsverletzungsverfahren würde die Ministerpräsidenten endgültig bis auf die Knochen blamieren. Unser Gesetz ist von der EU-Kommission notifiziert worden und hat sich in der Praxis bewährt. Die Länder wären gut beraten, es zu übernehmen“, so Arp und Kubicki.