Interview mit Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern

Erschienen am 02.02.15 in der Passauer Neue Presse

Herr Horak, sind Sie mit dem Geschäftsjahr 2014 zufrieden?

Horak: Ja, überwiegend schon. Lotto Bayern hat das letzte Jahr mit rund 1,1 Milliarden Euro Umsatz abgeschlossen. Das ist erfreulich, denn damit konnten wir das Ergebnis des Jahres 2013 fast bestätigen. In diesem Zusammenhang darf man die hohe Ausgangs- und Vergleichsbasis nicht vergessen. Schließlich hatte Lotto Bayern 2013 ein Umsatzplus von fast zehn Prozent. Für den bayerischen Staatshaushalt haben wir 2014 rund 400 Millionen Euro an Steuern und Gewinnabgaben bereitgestellt. Damit kann viel in den sozialen, kulturellen, sportlichen und anderen Bereichen gemacht werden, was sonst nicht möglich wäre.

Unter Bayerns Lotto-Kunden gab es da wohl auch viel Grund zur Freude?

Horak: In der Tat. Zwölf neue Millionäre und knapp 540 Millionen Euro, die wir an die Spielteilnehmer unserer Lotterien und Sportwetten ausgeschüttet haben, sind eine stolze Bilanz.

Unter dem Strich verzeichnet Lotto Bayern allerdings ein leichtes Umsatzminus von rund sieben Millionen Euro. Ist Ihre Zufriedenheit über das Jahr 2014 tatsächlich ungetrübt?

Horak: Das kann sie nicht sein. Neben den reinen Zahlen muss man auch das schwierige Umfeld sehen. Nach wie vor leiden die staatlichen Lotteriegesellschaften darunter, dass illegale Glücksspielanbieter mit Firmensitzen außerhalb Deutschlands im Internet Einsätze von deutschen Spielteilnehmern annehmen. Das beeinflusst die Umsatzergebnisse in erheblichem Maß negativ.

Und was fordern Sie?

Horak: Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar, weil ihn die geltenden Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages eindeutig verbieten. Spieleinsätze landen bei profitorientierten Unternehmen im Ausland. Steuern zahlen solche Unternehmen in Deutschland keine. Lotto Bayern indes führt täglich über eine Million Euro seiner Umsätze an den Staatshaushalt ab. Die Länder müssen endlich den Vollzug im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch wahrnehmen. Das passiert viel zu wenig und animiert immer mehr Unternehmen illegal anzubieten. Die Gefahr, dass man belangt wird, ist ja gering. Das darf in einem Rechtsstaat, wie Deutschland es ist, nicht sein.

In diesem Zusammenhang taucht immer wieder das Stichwort Zweitlotterie auf. Was ist darunter zu verstehen?

Horak: Das sind Anbieter im Ausland, die mit einer Teilnahme an Lotto werben – garniert mit noch größeren Gewinnmöglichkeiten. Der Kunde nimmt aber nicht am deutschen Lotto teil, er wettet lediglich auf die bei Lotto gezogenen Gewinnzahlen. Das weiß der Kunde natürlich nicht. Natürlich bieten diese Unternehmen aufgrund des viel geringeren Spielkapitals auch keinerlei Gewissheit, dass Gewinne auch ausgezahlt werden. Nachdem die Anbieter im Ausland sitzen, sind Versuche, eine Gewinnauszahlung durchzusetzen, praktisch von vornherein zum Scheitern verurteilt. Und eventuelle Steuern landen natürlich auch nicht in Deutschland.

Das Amtsgericht München verurteilte zuletzt einen Angeklagten wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel. Was war der Hintergrund?

Horak: Die Münchener Amtsrichter verurteilten den Angeklagten, weil sie durch dessen Einlassungen in einem anderen Streitverfahren erfahren hatten, dass er an illegalen Casino-Spielen bei einem in Gibraltar ansässigen Internetanbieter teilgenommen hatte. Es ging wohl um Black Jack. Das Gericht machte deutlich, dass sich nicht jeder Spielteilnehmer per se darauf berufen kann, dass er die Strafbarkeit seines Tuns nicht erkannt habe.

Stimmt Sie dieses Urteil positiv?

Horak: Ja! Es ist zumindest ein Signal. Und ganz wichtig ist, dass der beim illegalen Spiel gemachte Gewinn zu Gunsten des Staatshaushalts eingezogen wird.

Wird sich die Rechtsprechung durchsetzen?

Horak: Ich hoffe es. Aber es muss künftig konsequent schon im Vorfeld eine Spielteilnahme an illegalen Glücksspielen im In- und Ausland unterbunden werden.

Wie soll das geschehen?

Horak: Man muss konsequent die Zahlungsströme unterbinden.

Halten Sie dieses Ziel für durchsetzbar?

Horak: Ja! Das sogenannte Payment Blocking wird von den Ländern immer wieder zwar als schwer durchführbar bezeichnet, aber die gesetzliche Grundlage dafür ist im Glücksspielstaatsvertrag ausdrücklich verankert. Der Staatsvertrag bietet den zuständigen Behörden damit die notwendigen Voraussetzungen, Banken und Kreditkartenunternehmen zur Unterbindung der Zahlungsströme zu verpflichten. Um uns herum im Ausland wird Payment Blocking bereits praktiziert, z. B. in Belgien, Norwegen oder Spanien.