Presseerklärung zu angeblichen Steuermehreinnahmen

Die Berichterstattung, dass Schleswig-Holstein in 2015 zusätzlich über 60 Mio. Euro aus der Glücksspielabgabe einnimmt, ist falsch. Bei dem in den Änderungsvorschlägen der Landesregierung zum Haushaltsentwurf 2015 (sog. Nachschiebeliste) berücksichtigten Betrag handelt es sich um einen Zahlungsausgleich aus dem Abrechnungsverfahren zwischen den Ländern zur Sportwettensteuer.

„Das deutsche Steuer- und Abgabenrecht ist sehr komplex, manchmal ist es notwendig sich tiefer in die Materie einzulesen,“ so Finanzministerin Monika Heinold.

Das Schleswig-Holsteinische Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels vom 20.10.2011 wurde für den Bereich der Sportwetten abgelöst durch ein Bundesgesetz über die Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes am 29.06. 2012.
Damit wurde am 01.07.2012 bundesweit die Sportwettensteuer eingeführt. Verbunden damit war ein Wechsel der Zuständigkeiten:
Zuständig für den Vollzug der Sportwettensteuer nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz waren bis Ende 2013 ein Finanzamt in Schleswig-Holstein und eins in Hessen. Ab 2014 ist hierfür nur noch Hessen zuständig, für die Abrechnung zwischen den Ländern ist Hamburg zuständig.
Schleswig-Holstein hatte aus der Sportwettensteuer in 2012 und 2013 ein relativ hohes Aufkommen. Daran bemessen sich die zu leistenden Zerlegungsbeträge und Vorauszahlungsbeträge für die Folgejahre. Als Folge daraus hat Schleswig-Holstein in 2014 ein negatives Aufkommen von etwa 104 Mio. Euro. In 2015 werden Teile hiervon seitens der anderen Länder nach Abrechnung der Zerlegung erstattet.
Diese Erstattung wurde seitens der Landesregierung im Zusammenhang mit der Steuerschätzung unter Berücksichtigung des Länderfinanzausgleichs in die Änderungsvorschläge zum Haushaltsentwurf 2015 aufgenommen. Das Finanzministerium erwartet Rückflüsse in Höhe von rund 60 Mio. Euro. Aufgrund der Berücksichtigung im Länderfinanzausgleich reduzieren sich diese Mehreinnahmen jedoch im Saldo auf einen einstelligen Millionenbetrag.