Gebühren für eine Annahmestellenerlaubnis in NRW – Schreiben an die Bezirksregierungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Verband vertritt seit 1956 die Interessen der nordrhein-westfälischen Annahmestellen – die rund 10.000 Arbeitsplätze in NRW stellen – und unterstützen und beraten die Annahmestellen in für das Spielgeschäft wichtigen Fragen. Mit WestLotto stehen wir im partnerschaftlichen Austausch.

Informell haben wir erfahren, dass ab 01. Oktober 2014 die Genehmigung für den Betrieb einer Annahmestelle auf 1.250,- € für einen Zeitraum von fünf Jahren festgesetzt werden soll. Bislang war die Gebühr für eine solche Genehmigung auf 100,- € festgesetzt.

Seit 1997 haben die Annahmestellen in NRW keine längerfristige Erhöhung ihrer Grundvergütung verzeichnen können. Die Grundprovision steht bei 6,55 . Von November 2009 an hat das Land NRW in Kooperation mit WestLotto in Münster einer auf zwei Jahre befristeten Provisionserhöhung in einem Rahmen von 5 Millionen Euro zugestimmt (0,7 Zulage auf Umsätze bis 5.000,- Euro). Vielen Annahmestellen ist durch diese Maßnahme die Schließung bzw. die Insolvenz erspart geblieben. Genau diese Mittel haben dazu beigetragen, dass viele Annahmestellen ihre Existenz haben halten können. Das Betriebsergebnis vieler Annahmestellen liegt bei gerade einmal 20.000 Euro! Von diesem Betrag muss noch die Altersvorsorge und Krankenversicherung bezahlt werden.

Alleine in NRW leben über 3.600 Annahmestelleninhaber von ihrer Tätigkeit. Diese Annahmestellen sind es, die seit Jahren wichtige und im Staatsvertrag festgeschriebene gesellschaftspolitisch gewollte Aufgaben wahrnehmen und auch wahrnehmen wollen, weil sie es – bewiesenermaßen – können!

Die Erträge müssen weiter stabilisiert werden, damit auch langfristig ein gesundes mittelständisch strukturiertes und flächendeckendes Annahmestellennetz erhalten bleibt. Nur so ist das Spielgeschäft im Sinne der Ziele des Staatsvertrages aufrecht zu halten – auch in Zukunft. NRW wird ein Interesse daran haben, dass die Annahmestellen vor Ort überleben können: Erwirtschaften diese doch flächendeckend in erheblichem Umfang Einnahmen für das Gemeinwesen und damit für die Destinatäre. Schwinden die Annahmestellen, schwinden auf Dauer auch die Umsätze – und damit auch die Einnahmen für den Haushalt.

Unsere Hilferufe sind bislang auf politischer Ebene nicht wahrgenommen worden. Frau Ministerpräsidentin Kraft lässt unsere Schreiben durch Dritte bearbeiten (mit wenig Substanz für uns) und Herr Finanzminister Walter-Borjans verweist uns an WestLotto – welche uns wieder an die Politik verweisen.

Sollte es also stimmen, dass die Bezirksregierungen demnächst die Gebühr auf 1.250,- € festsetzen, wird diese Tatsache das Überleben einer Annahmestelle nicht einfacher machen.

Wir würden die Angelegenheit gerne mit Ihnen persönlich besprechen und bitten Sie um einen Terminvorschlag. Wir kommen zu diesem Gespräch gerne zu Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Geschäftsführung

Tobias Buller