Einreisebestimmungen

Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Ab dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass. Auch der neue maschinenlesbare Kinderpass und der maschinenlesbare vorläufige Reisepass werden für die visafreie Einreise anerkannt.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können!

Deutsche Staatsangehörige nehmen grundsätzlich am „Visa Waiver“ Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:

  • im Besitz eines elektronischen Reisepasses (sog. ePass mit integriertem Chip, ausgestellt ab November 2005) sind,
  • mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
  • ein Rück- oder Weiterflugticket (welches – außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern – nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
  • im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-).

Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis (ESTA).

Von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen sind: Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit die auch die Staatsangehärigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen sowie Reisende, die sich nach dem 01.03.2011 im Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Jemen und Somalia aufgehalten haben.

Electronic System for Travel Authorization (ESTA)

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet eine elektronische Einreiseerlaubnis „Electronic System for Travel Authorization“-ESTA- einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die US-Botschaft in Berlin warnt auf ihrer Website in diesem Zusammenhang vor nicht ordnungsgemäß zugelassenen Drittanbietern im Internet, die für Informationen im Zusammenhang mit ESTA und für das Einreichen von Anträgen, im Namen von VWP-Reisenden, eine Gebühr erheben. Diese Gewerbeunternehmen werden weder von dem US-Ministerium für Innere Sicherheit (Department of Homeland Security, DHS) noch von der US-Regierung unterstützt, noch sind diese Behörden hiermit assoziiert oder auf irgendeine Weise verbunden. Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters, zur Beantragung der Reisegenehmigung über ESTA, führt zu keiner Beschleunigung der Erteilung einer Reisegenehmigung.

Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

Die ESTA-Beantragung ist seit dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14,- US-$ erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte (z.B. Reisebüro) erfolgen.

Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.

Eine Schritt für Schritt Anleitung für den ESTA-Antrag finden Sie hier.

Weitere Einreisehinweise

Seit dem 1. Januar 2003 werden die Gepäckstücke sämtlicher Flugpassagiere auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen oder ein TSA zertifiziertes Kofferschloss zu verwenden, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird.

Aufgrund der Besonderheiten der eingesetzten Geräte empfiehlt die TSA einige Umstellungen beim Kofferpacken. So sollten Geschenke nicht mehr verpackt und Bücher nur noch nebeneinander eingepackt werden. Lebensmittel sollten im Handgepäck verstaut werden (Achtung, zollrechtliche Vorschriften beachten!).

Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen von den US-Grenzbehörden zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden.

In Ausnahmefällen kann es bei Ein- oder Ausreise dazu kommen, dass auch körperbezogene Durchsuchungen erfolgen.

Während Ihres USA-Aufenthalts sind Sie verpflichtet, stets Ihren Pass bei sich zu führen.

Quelle: Auswärtiges Amt