Besondere strafrechtliche Vorschriften

Vergessen Sie nicht: Sie sind im Ausland. Einige Gesetze und Sitten unterscheiden sich von denen in Europa!

Alkoholgenus in der Öffentlichkeit ist verboten. Schon das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke kann strafbar sein.
Hinweis für junge Leute: Alkohol darf nicht an unter 21jährige abgegeben werden. Eventuell müssen Sie per Ausweis beweisen, dass Sie schon 21 Jahre alt sind.

Es wird empfohlen, eventuelle Rauchverbote unbedingt einzuhalten, da auch hier Ordnungsstrafen drohen können.

Drogenbesitz, -verbreitung und -konsum können zu hohen Freiheitsstrafen führen.

Das Umziehen in der Öffentlichkeit (beispielsweise am Strand) gilt als Erregung öffentlichen Ärgernisses und kann – nicht nur mit einer Geldstrafe – geahndet werden.

Ebenso ist Nacktbaden rechtswidrig, (es wird an bestimmten Stränden geduldet); das gilt auch für Kleinkinder!

In den USA ist es rechtswidrig, Kinder unter 12 Jahren unbeaufsichtigt zu lassen. Das Gesetz gilt auch für Touristen (bitte lassen Sie Ihre Kinder auch nicht für kurze Zeit im Hotelzimmer allein). Zuwiderhandlungen können empfindliche Strafen zur Folge haben.

Nehmen Sie keinen Job an, um sich ein Reisetaschengeld zu verdienen, es sei denn, Sie haben eine Arbeitserlaubnis. Illegale Arbeitsaufnahme kann zu Gefängnisstrafen und Ausweisung führen.

Sollten Sie einen Strafzettel („Ticket“) für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit oder ähnliches erhalten haben: Bitte zahlen Sie! Anderenfalls drohen beim nächsten USA-Aufenthalt Einreisesperre oder Polizeigewahrsam, beides eine Erfahrung, auf die Sie sicher keinen Wert legen. Amerikanische Polizisten erwarten, daß Autofahrer, die sie zum Anhalten auffordern, im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster herabrollen und beide Hände sichtbar auf das Lenkrad legen. Aussteigen o.ä. empfinden sie als Bedrohung und reagieren gegebenenfalls mit Selbstverteidigungsmaßnahmen.

Quelle: Auswärtiges Amt