20 Jahre Glücksspielrecht – Interview mit Rechtsanwalt Martin Reeckmann

Reinhold Schmitt
ISA-GUIDE Chefredakteur (V.i.S.d.P.)
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Rechtsanwalt Martin Reeckmann
Rechtsanwalt Martin Reeckmann
ISA-GUIDE arbeitet laufend mit Glücksspielexperten zusammen, um seinen Usern stets aktuelle Informationen aus der Glücksspielbranche zu präsentieren. Einer unserer langjährigen aktiven Begleiter ist Rechtsanwalt Martin Reeckmann. Reeckmann war von 1989 bis 2002 Beamter des Landes Berlin und ist seit 2003 selbständiger Rechtsanwalt in Berlin. Seit April 1994 ist er im Glücksspielrecht tätig. Aus diesem Anlass haben wir Rechtsanwalt Reeckmann gefragt, was sich in den vergangenen zwanzig Jahren getan hat und noch tun muss.

ISA-GUIDE Chefredakteur Reinhold Schmitt: Herr Reeckmann, Sie sind in diesem Monat seit zwanzig Jahren im Glücksspielrecht tätig. ISA-GUIDE gratuliert! Aber Hand aufs Herz: Ist das eigentlich ein Grund zur Freude?

Rechtsanwalt Martin Reeckmann: Danke! Ja, die Spezialisierung auf Glücksspielrecht bereue ich keineswegs. Das Thema beschert anspruchsvolle Aufgaben, hat gewissen Unterhaltungswert und bringt den Kontakt mit zahlreichen interessanten Menschen mit sich. Vergnügungssteuerpflichtig ist der Stoff aber nicht.

ISA-GUIDE Schmitt: Wie sind Sie zu diesem Rechtsgebiet gekommen?

RA Reeckmann: Passender Weise durch Zufall. Ich war seit 1989 als Beamter im Referat für Polizeirecht der Senatsverwaltung für Inneres in Berlin tätig. Im benachbarten Referat für Ordnungsrecht war ein Kollege dauerkrank, und zur Schließung der Lücke wurde mir dieser Bereich dann im April 1994 übertragen. Zunächst war ich alles andere als begeistert. Die mit dem neuen Geschäftsbereich verbundenen gesellschaftlichen Bezugspunkte haben mich dann aber bald umgestimmt und letztlich auch zu meiner Entscheidung geführt, mit dem Thema Glücksspielrecht als Anwalt selbständig zu werden.

ISA-GUIDE Schmitt: Welche Bezugspunkte meinen Sie?

RA Reeckmann: Die wirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Aspekte des Glücksspielrechts. Wenn man Aufsicht über Glücksspielanbieter sinnvoll gestalten will, kann man sich nicht auf eine polizeirechtliche Sichtweise beschränken. Verbraucherorientierte Kanalisierung setzt die Verfügbarkeit ansprechender Produkte und maßgeschneiderte Werbung voraus. Das alles im Lichte von Prävention, die nicht abschrecken, sondern aufklären sollte. Daraus ergeben sich wachsende Anforderungen an die Glücksspielanbieter, die ihrer Verantwortung nicht ohne eine planbare Umsatzbasis gerecht werden können. Man muss also auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge verstehen und berücksichtigen. Das gilt genauso für die sozialwissenschaftlichen Aspekte.

ISA-GUIDE Schmitt: Sie meinen den Spielerschutz? Spielte der damals schon eine Rolle?

RA Reeckmann: Ja, auch vor dem Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts gab es schon Spielerschutz. Die Spielbank Berlin etwa hatte bereits im Jahr 2000 durch die Charité ein Sozialkonzept auf wissenschaftlicher Basis entwickeln lassen und wurde hierfür anfangs in der eigenen Branche kritisiert. Diese Einstellung hat sich aber rasch geändert. Das Instrument des Sozialkonzepts ist dann, wie übrigens auch das Sperrsystem der Spielbanken, von den Autoren des ersten Glücksspielstaatsvertrages übernommen worden. Letztlich hat der Gesetzgeber das aufgegriffen, was Glücksspielanbieter bereits entwickelt hatten. Der Spielerschutz hat seitdem mehr Bedeutung bekommen und durchaus auch mehr Qualität.

ISA-GUIDE Schmitt: „Durchaus“ klingt einschränkend. Woran fehlt es denn bei der Qualität? Grundsätzlich wird man Spielerschutz doch nicht in Frage stellen, oder?

RA Reeckmann: Richtig, Spielerschutz als Form des Verbraucherschutzes kann man nicht ernsthaft in Frage stellen. Das gilt übrigens für alle Regelungsziele, die im ersten Paragraphen des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages gleichrangig enthalten sind. Aber erlaubt sein muss die Frage nach der Effizienz von Spielerschutzmaßnahmen. Man kann kaum übersehen, dass mit der der gesetzlichen Normierung einerseits eine gewisse Beliebigkeit beim Umgang mit Spielersperren verschwunden ist – das ist eine Verbesserung. Andererseits hat Spielerschutz bürokratische Züge bekommen, etwa wenn die Stundenzahl für Schulungen vorgegeben wird. Unbefriedigend für die Betroffenen ist auch die Starrheit von Spielersperren, die quasi als lebenslanges Totalverbot wirken. Das entspricht oft nicht den Bedürfnissen der Spieler, manche sind eher an individuellen Vereinbarungen über den Umfang ihrer Spielteilnahme interessiert. Umgekehrt wollen manche Spieler sich für alle Glücksspiele sperren lassen; hier fehlt es aber an einem übergreifenden Sperrsystem, dass alle Glücksspiele umfasst und auch über Deutschland hinaus wirkt.

ISA-GUIDE Schmitt: Sind noch andere Entwicklungen erkennbar, wenn man auf zwanzig Jahre Glücksspielrecht zurückblickt?

RA Reeckmann: Ja. Das Gebiet war bis Mitte der 1990er Jahre praktisch unumstritten und kaum Thema. Dann kam 1995 das Projekt einer postleitzahlenbasierten Ökolotterie und Ende der 1990er Jahre die Entscheidung des Lottoblocks, neben seinem Kernprodukt “6 aus 49” auch Sportwetten anzubieten – und reflexartig ein Monopol auch für diese Bereiche zu fordern. Seitdem ist die Zahl der Gerichtsentscheidungen und Publikationen förmlich explodiert, worüber ich mich als Anwalt nicht beklagen will. Schließlich musste der Gesetzgeber ran, und inzwischen hat Deutschland in nicht einmal zehn Jahren drei Staatsverträge produziert, von denen die ersten beiden der höchstrichterlichen Prüfung nicht standgehalten haben.

ISA-GUIDE Schmitt: Welche Staatsverträge meinen Sie?

RA Reeckmann: Den Lotteriestaatsvertrag 2004, der im März 2006 vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde, und den Glücksspielstaatsvertrag 2008, der 2010 an den Anforderungen des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts scheiterte. Übrigens hatte es begleitend zum Lotteriestaatsvertrag auch noch einen rein fiskalisch motivierten Regionalisierungsstaatsvertrag gegeben, der ebenfalls nicht überlebt hat.

ISA-GUIDE Schmitt: Wirkt die Glücksspielregulierung der Bundesländer da nicht etwas glücklos? Und woran liegt das?

RA Reeckmann: Ja, das Wort „glücklos“ passt ins Bild. Der Grund ist offenkundig: es fehlt an einem Regulierungskonzept, das aus einem fundierten Verbraucherschutzkonzept abgeleitet wird. Stattdessen werden von Staatsvertrag zu Staatsvertrag nur Lücken gestopft, die Höchstgerichte gerade beanstandet haben. Mit diesem Hangeln von Ast zu Ast wird man den Regulierungsbedarf kaum in den Griff bekommen. Aktuell deutet einiges darauf hin, dass sich die Länder auch mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag 2012 übernommen haben. Nehmen Sie zum Beispiel die drei Bereiche, für die im neuen Glücksspielstaatsvertrag zentrale Zuständigkeiten geschaffen worden sind, nämlich die Vergabe von Sportwettenkonzessionen, die Errichtung einer zentralen Sperrdatei und das Unterbrechen der Zahlungswege bei nicht erlaubten Glücksspielen im Internet. Alle drei Baustellen sind entweder aus dem Zeitplan gelaufen oder haben noch keine belastbaren Ergebnisse vorzuweisen. Auch das Verbot von Kasino-Spielen im Internet hat mit der Realität nichts zu tun.

ISA-GUIDE Schmitt: Was heißt das für den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag?

RA Reeckmann: Auch dieser Staatsvertrag wird kaum so lange halten, wie das aufgedruckte Haltbarkeitsdatum verspricht. Man wird schon vor 2021 eine neue Regulierung benötigen – die dann mit Blick auf die Realitäten einen abgestuften und effektiven Verbraucherschutz mit kanalisierungstauglichen Glücksspielangeboten ermöglichen sollte. Um es deutlich zu sagen: in etwa zehn Jahren werden die Digital Natives in unserer Gesellschaft den Ton angeben, und dann wird sich der Fokus der Regulierung vom standortgebundenen Glücksspiel zum Glücksspiel im Internet verlagern. Dafür wird sich Deutschland rüsten müssen, wenn es nicht weiterhin Zaungast sein und die Verbraucher im Stich lassen will, wie das derzeit etwa bei den im Internet-Glücksspiel dominierenden Kasino-Spielen der Fall ist.

ISA-GUIDE Schmitt: Das klingt nach dem Motto „Die Hoffnung stirbt zuletzt“.

RA Reeckmann: Durchaus. Aber Selbstheilung gibt es nicht nur bei der Glücksspielsucht.

ISA-GUIDE Schmitt: Herr Reeckmann, vielen Dank für das Gespräch und weiterhin viel Erfolg!