Lotto informiert: Pressemitteilung des Deutschen Lotto- und Totoblocks zur Stellungnahme der EU-Kommission zum Thema Glücksspielstaatsvertrag

München – Die EU-Kommission hat sich gestern mit einer ausführlichen Stellungnahme zum Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geäußert, den die Bundesländer im April 2011 bei der EU-Kommission notifiziert haben. Bei der Notifizierung handelt es sich um ein Transparenz- bzw. Informationsverfahren, das bei neuen Gesetzen standardmäßig durchgeführt wird. Es ist kein Genehmigungsverfahren, um Gesetze wie z. B. einen Staatsvertrag zu genehmigen.

In Ihrer Stellungnahme bittet die EU-Kommission die Bundesländer bis zum 18. August 2011 um weitere Informationen zur Begründung des Staatsvertrags. Insbesondere sollen die Bundesländer begründen, wie die Begrenzung der Anzahl der Sportwetten-Konzessionen dazu beitragen kann, das illegale Glücksspiel einzudämmen.

Die EU-Kommission erkennt in ihrer Stellungnahme ausdrücklich an, dass die kulturellen Besonderheiten in einem Mitgliedsland und die mit Glücksspiel einhergehenden schädlichen Folgen ein weites Ermessen der Mitgliedstaaten rechtfertigen. Es steht ihnen frei, wie sie das Glücksspiel im Einklang mit ihrer eigenen Werteordnung regeln wollen.

Die EU-Kommission betont in ihrer Stellungnahme weiter, dass auch die Einführung strenger Bedingungen für die Erteilung von Konzessionen zur Erreichung des Zieles der Lenkung der Verbrauchernachfrage in ein kontrolliertes System beitragen kann. Der Staatsvertragsentwurf enthält solche strengen Bedingungen und berücksichtigt damit, dass das Glücksspiel nicht wie ein Produkt wie jedes andere, sondern sensibel zu handhaben ist.

Bemerkenswert ist, dass die EU-Kommission den geplanten Steuersatz von 16,67 Prozent auf die Sportwetteneinsätze nicht als europarechtswidrig kritisiert. Kommerzielle Sportwettenanbieter hatten immer wieder von einer solchen Europarechtswidrigkeit gesprochen.

Der DLTB ist zuversichtlich, dass die Länder als Gesetzgeber den neuen Glücksspielstaatsvertrag so ausgestalten und begründen werden, dass eine kohärente und systematische Regelung des Spielangebots und ein effektiver Spielerschutz gewährleistet bleiben. Die Behauptungen kommerzieller Anbieter, die EU-Kommission habe den Glücksspielstaatsvertrag „gekippt“, treffen jedenfalls nicht zu.