English Donnerstag, 9. Februar
Spielordnung für das Casino Berlin*

Betreiber: Neue Deutsche Spielcasino GmbH & Co. KG



§ 1 Zugelassene Spiele; Spielregeln

(1) In dem Casino Berlin ist die Veranstaltung folgender Glücksspiele zugelassen:
  1. Das Klassische Spiel mit American Roulette, Baccara, Black Jack, European Seven Eleven, Glücksrad, Poker, Red Dog, Roulette, und Sic Bo jeweils in allen Varianten,
  2. Automatenspiele.
(2) Gespielt wird auf der Grundlage der international üblichen Spielregeln. Das Casino Berlin kann Abweichungen von den international üblichen Spielregeln festlegen. Die mit der Aufsichtsbehörde abgestimmten Spielregeln werden den Gästen in geeigneter Form bekannt gegeben.


§ 2 Spielzeiten

(1) Das Casino Berlin ist täglich geöffnet für das Klassische Spiel von frühestens 13.00 Uhr bis spätestens 6.00 Uhr. Das Automatenspiel ist täglich von frühestens 11.00 Uhr bis spätestens 3.00 Uhr geöffnet. Das Casino Berlin kann zu besonderen Veranstaltungen die Öffnungszeiten im Einvernehmen mit den Aufsichtsbehörden erweitern.

(2) Das Casino Berlin bleibt geschlossen am Karfreitag, am Volkstrauertag, am Totensonntag, am 24. und 25. Dezember sowie an Tagen, die die Aufsichtsbehörde aus besonderem Anlass bestimmt.


§ 3 Spielverbot

Die Teilnahme am Spiel ist nicht gestattet:
  1. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  2. Personen, die dem Casino Berlin als Gesellschafter, Mitglied eines Organs oder der Geschäftsführung angehören oder dort sonst in leitender Stellung tätig sind,
  3. Personen, die in einem Arbeits- oder ähnlichen Abhängigkeitsverhältnis zu dem Casino Berlin stehen,
  4. dem Inhaber eines Nebenbetriebes des Casino Berlin und den dort beschäftigten Personen,
  5. den mit der Aufsicht über das Casino Berlin beauftragten Dienstkräften,
  6. Personen, die mit den in den Nummern 2 bis 5 genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.

§ 4 Eintritts- und Ehrenkarten

(1) Der Besuch der Spielsäle ist nur Inhabern von Eintritts- oder Ehrenkarten gestattet. Eintritts- und Ehrenkarten sind nicht übertragbar. Eintritts- oder Ehrenkarten werden für einen einmaligen Besuch oder als Zeitkarten ausgegeben. Die Geltungsdauer von Zeitkarten und Ehrenkarten beträgt längstens ein Jahr. Mit dem Eintritt in die Spielsäle erkennen die Gäste die Spielordnung und die Spielregeln an.

(2) Eintritts- und Ehrenkarten für das Klassische Spiel werden nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausgegeben. Der Zutritt zum Automatenspiel kann ohne Vorlage eines Ausweises ermöglicht werden, wenn nicht zweifelhaft ist, dass der Gast das 18. Lebensjahr vollendet hat.

(3) Der Eintrittspreis für einen einmaligen Besuch beträgt für das Klassische Spiel bis zu € 5, für das Automatenspiel bis zu € 2,50.


§ 5 Besucherdatei

(1) Das Casino Berlin hält die Namen der Gäste, ihren Wohn- bzw. Aufenthaltsort und ihr Ge­burtsdatum sowie das Datum des Spielbankbesuchs in einer Datei fest. Sofern Gäste diese Daten nicht angeben oder nicht auf Aufforderung durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nachweisen, wird ihnen der Zutritt zum Casino Berlin nicht gestattet. Sofern für einen Gast eine Sperre besteht, wird dies in der Datei ebenfalls eingetragen. Die Sperre wird bei ihrem Wegfall gelöscht. Die Datei wird vor dem Zugriff und der Einwirkung Unbefugter geschützt.

(2) Das Casino Berlin kann von der Erhebung und Speicherung der Daten absehen, wenn Gäste ausschließlich das Automatenspiel besuchen und hierfür vom Klassischen Spiel getrennte Räumlichkeiten mit eigenem Zugangsbereich bestehen.


§ 6 Verwehrung des Eintritts oder Aufenthalts

Das Casino Berlin ist berechtigt, denjenigen Personen den Zutritt zu verwehren,

- denen die Teilnahme am Spiel nicht gestattet ist (§ 3),
- für die in der Besucherdatei eine Sperre vermerkt ist (§ 5 Abs. 1),
- die nicht ihren Namen, ihren Wohn- bzw. Aufenthaltsort und ihr Geburtsdatum angeben oder durch gültigen Personalausweis oder Reisepass nachweisen (§§ 4, 5).

Das Casino Berlin ist berechtigt, Gästen den Zutritt zum Casino Berlin oder den weiteren Aufenthalt zu untersagen, wenn sie gegen die Spielordnung verstoßen oder sonst den Spielbetrieb beeinträchtigen. Im Übrigen ist das Casino Berlin auf Grund seines Hausrechts befugt, ohne Angabe von Gründen Personen den Eintritt zu verwehren oder Gäste zum Verlassen des Casino Berlin aufzufordern.


§ 7 Spieleinsätze und Spielmarken

(1) Die Einsätze müssen in Spielmarken des Casino Berlin oder in Bargeld gültiger inländischer Währung getätigt werden. Spielansagen (Annoncen) sind nur gültig, wenn der genannte Betrag bezahlt ist und die Spielansage von dem annehmenden Croupier laut und klar wiederholt wird; nicht ausgesetzte Spielansagen müssen zusätzlich durch den Tischchef/die Spielaufsicht laut und klar wiederholt werden. Jeder Gast ist für seinen Einsatz selbst verantwortlich; dies gilt auch, wenn der Gast die Jetons durch einen Croupier setzen lässt.

(2) Die Höhe der Mindest- und Höchsteinsätze für die Spiele wird an den Spieltischen bzw. den Spielautomaten bekannt gegeben.

(3) Maßgebend für die Gewinnauszahlung ist die Satzlage im Augenblick der Entscheidung. Gäste, denen das Spielen untersagt ist und Gäste, für die in der Besucherdatei eine Sperre vermerkt ist, haben keinen Anspruch auf Gewinnauszahlung oder Erstattung des verlorenen Einsatzes.

(4) Ein Gast kann Gewinne und Einsätze nachträglich nur fordern, wenn sie ihm am selben Spieltag eindeutig zugeordnet werden können.

(5) Das Casino Berlin kann Spielmarken jederzeit ganz oder sortenweise aus dem Spiel nehmen und durch andere ersetzen. Die aus dem Spiel genommenen Spielmarken verlieren mit der Herausnahme ihre Gültigkeit.

(6) Die Spielmarken sind beim Verlassen des Casino Berlin an der Kasse umzuwechseln. Die sich aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmung ergebenden Schäden hat der Gast zu tragen.


§ 8 Sprache

Im Spielbetrieb bedient sich das Personal des Casino Berlin der deutschen Sprache. International übliche Ausdrücke in französischer Sprache sind zugelassen.


§ 9 Aufsicht

(1) Den Gästen ist die Verwendung von technischen Hilfsmitteln jeglicher Art (z. B. Taschenrechner, Computer) nicht gestattet.

(2) Jeder Gast des Casino Berlin ist verpflichtet, den Anordnungen des Personals des Casino Berlin und der Bediensteten der Aufsichtsbehörden Folge zu leisten und auf Verlangen Eintritts- oder Ehrenkarten und Ausweisdokumente vorzuweisen.

(3) Meinungsverschiedenheiten zwischen Gästen und dem Personal des Casino Berlin über die Anwendung der Spielordnung und der Spielregeln werden durch die Direktion des Casino Berlin oder deren Beauftragte geregelt. Ihre Entscheidung ist endgültig.


§ 10 Erlass der Spielordnung

Diese Spielordnung ist von der Senatsverwaltung für Finanzen auf Grund des § 10 des Gesetzes über die Zulassung öffentlicher Spielbanken in Berlin (Spielbankengesetz - SpBG) vom 8. Februar 1999 (GVBI. S. 70) erlassen worden. Frühere Spielordnungeni sind nicht mehr gültig.




* vom 20. Dezember 2001. Anmerkung: Abweichend von den Spielbankgesetzen der meisten anderen Länder sieht § 10 SpbG den Erlass der den Spielbetrieb regelnden Spielordnung nicht auf dem Verordnungswege (einschl. Verkündung im GVBl.), sondern auf dem Verwaltungswege vor. Adressat des entsprechenden Erlasses der Senatsverwaltung für Finanzen ist der jeweilige Spielbankbetreiber.

** vom 4. April 2000

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