Deutscher Spielbankenverband begrüßt Resolution des Europäischen Parlaments zum Glücksspiel

Stuttgart, 16. November 2011. Zur jüngst verabschiedeten Resolution des Europäischen Parlaments zum Glücksspiel erklärt Otto Wulferding, Vorsitzender des Deutschen Spielbankenverbandes:

„Es ist ein wichtiges Signal des Europäischen Parlaments an die deutsche Politik: Jeder EU-Mitgliedstaat kann selbst entscheiden, wie er das Glücksspiel regeln will, um einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem sensiblen Produkt zu gewährleisten. Daher steht einer Initiative, auch die Regelungen des gewerblichen Automatenspiels in Spielhallen an den Prinzipien des Spielerschutzes auszurichten, auch aus europäischer Sicht nichts im Wege. Die Bundesregierung kann jetzt mit der von den Spielsuchtexperten dringend geforderten Novellierung der Spielverordnung beginnen – nicht zuletzt, um die immer wieder angemahnte Kohärenzlücke bei der Glücksspielregelung zu schließen.“

Der Deutsche Spielbankenverband (DSbV) vertritt die Interessen der gemeinwohlorientierten öffentlich-rechtlichen Spielbanken in Deutschland und repräsentiert 11 staatlich konzessionierte Spielbankunternehmen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit 40 Standorten in 10 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Der DSbV steht für eine Wertorientierung im Kontext gesellschaftlicher Verantwortung. Der Schutz der Gäste und ein sicheres, kontrolliertes Spielangebot sind oberste Maximen der Spielbanken des DSbV. Der DSbV setzt sich für eine kohärente Glücksspielregelung in Deutschland ein, welche ganzheitlich und lückenlos am Spielerschutz ausgerichtet ist, alle Marktteilnehmer einbezieht und keine Ausnahmen zulässt.

Kontakt: info@deutscher-spielbankenverband.de