(rs) Heute am 30.07.2005, einen Tag vor der mit Spannung erwarteten Abstimmung über die Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder, hat der Bundestag noch einmal eine Fülle von Gesetzen verabschiedet. Eines davon betrifft die Umsätze der Spielbanken die dort erwirtschaftet werden.
Mehrwertsteuer - Die Umsätze, die in Spielbanken erwirtschaftet werden, sind in Zukunft umsatzsteuerpflichtig. Die bislang geltende Ausnahmeregelung für Spielbanken war vom Europäischen Gerichtshof moniert worden, weil auf Glücksspiel-Umsätze außerhalb von Spielbanken bereits die Umsatzsteuer erhoben wird.
Nun wird sich der Bundesrat erneut mit dem Gesetzentwurf befassen. Termin der nächsten Sitzung ist am Freitag, 8. Juli.
Bereits am Mittwoch haben die zuständigen Ausschüsse des Bundestages den Entwurf des Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes beraten und die Annahme empfohlen. Der Deutsche Bundestag hat daraufhin heute diesen Entwurf behandelt und in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion beschlossen. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, ist nun der Bundesrat am Zuge.
Am 29. Juni hat der ständige Beirat des Bundesrates Fristverkürzung gewährt, so dass der Bundesrat den Gesetzentwurf im zweiten Durchgang am kommenden Freitag, 8. Juli, beraten wird.
Quelle: (dpa)
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