Online-Glücksspiel-IPO mit Risiken
Veröffentlicht am 27.06.2005 10:41 Uhr
PartyGaming gewinnt dank restriktiver Haltung der US-Regierung
Der für diese Woche geplante Börsengang von PartyGaming scheint auf den ersten Blick mit einigen Risiken behaftet. Aber Risiken sind für den in Gibraltar ansässigen Anbieter von Online-Glücksspielen ein fester Bestandteil des Geschäfts, berichtet das Wall Street Journal (WSJ) heute, Montag. Vor dem Initial Public Offering (IPO) an der London Stock Exchange gibt das Unternehmen zu bedenken, dass die Online-Aktivitäten von PartyGaming etwa die Website PartyPoker aus der Sicht des US-Justizministeriums illegal sind. PartyGaming ist freilich anderer Meinung und kann auf stetig wachsende Umsätze und Gewinne verweisen, die zu beinahe 90 Prozent durch Glücksspiele und Wetten aus den USA lukriert werden.
PartyGaming bringt beim IPO 20 Prozent der Aktien an die Börse. Laut WSJ kommen dadurch zwischen 1,66 und 1,88 Mrd. Dollar in die Kassen, der größte IPO in Großbritannien seit zwei Jahren. Der Marktwert des Unternehmens wird auf acht bis 9,2 Mrd. Dollar geschätzt. Im Jahr 2004 machte PartyGaming einen Gewinn von 350 Mio. Dollar bei einem Umsatz von 600 Mio. Dollar. Beachtlich, wenn man bedenkt, dass das Geschäft im wichtigsten Markt von der Justiz als illegal betrachtet wird.
Allerdings wächst das Geschäft mit dem Online-Glücksspiel weltweit und auch in den USA, ob die US-Regierung will oder nicht. Laut einer Marktstudie von Christiansen Capital Advisors wird der globale Markt für Online-Gambling bis 2009 von 8,4 Mrd. Dollar im Jahr 2004 auf 23 Mrd. Dollar anwachsen. Rund 40 Prozent der weltweiten Online-Glücksspieler sind US-Bürger. Die restriktive Einstellung der US-Regierung zum Glücksspiel im Internet hat lediglich dazu geführt, dass Unternehmen wie PartyGaming dank fehlender US-Konkurrenz leichtes Spiel haben.
PartyGaming macht den Großteil seiner Geschäfte mit US-Bürgern. Das Unternehmen mit Sitz in Gibraltar hat penibel darauf geachtet, keine Assets und Konten in den USA zu haben. Dadurch kann die US-Justiz dem Unternehmen nicht viel anhaben, auch wenn sich die US-Regierung mit ihrer restriktiven Meinung durchsetzen sollte. Allerdings glauben dies Beobachter laut WSJ nicht. Im Kongress herrsche keine Einigkeit darüber. Zudem steht die US-Regierung auch international mit ihrer Ablehnung des Online-Glücksspiels alleine gegen andere Regierungen und die WTO (vgl. pte http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=050408009 ). (Ende)
Aussender: pressetext.austria
Redakteur: Erwin Schotzger
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