English Dienstag, 14. Februar

Flagge: Germany Zur Rettung der Deutschen Meisterschaft im Triathlon muss digibet rechtliche Schritte einleiten

Veröffentlicht am 20.06.2005 18:06 Uhr

Die Deutsche Meisterschaft im Triathlon am 18.06.2005 in Potsdam hat letzten Endes wie geplant stattfinden können. Dies ist nicht zuletzt dem privaten Sportwettanbieter digibet wetten.de AG und der Kunst dessen Anwälten zu verdanken: Das Berliner Unternehmen ist in nahezu letzter Minute als Hauptsponsor eingesprungen, nachdem der ursprüngliche Förderer den Veranstaltern kurzfristig eine Absage erteilt hat.
Nach Bekanntgabe des Sponsorings durch digibet wetten.de hat die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam per Ordnungsverfügung unter anderem das Bewerben von Sportwetten mit sofortiger Wirkung untersagt.

Markus Maul, Rechtsberater der digibet wetten.de AG, dazu: "Obwohl dem Potsdamer Oberbürgermeister bereits seit dem 15.06. bekannt war, dass digibet auf der Veranstaltung werben wollte, wurde nicht einmal eine Anhörung seitens der Behörde durchgeführt, sondern unvermittelt am Freitag Nachmittag eine Ordndungsverfügung zugestellt. Damit wollte die Behörde entweder blindlings Fakten schaffen oder ihr waren nicht die maßgeblichen aktuellen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts bekannt, wonach unter europarechtlichen Gesichtspunkten die Veranstaltung - und von daher auch die Werbung - für private Sportwetten nicht per se als rechtswidrig eingestuft werden kann."

Um ihre Werbemaßnahmen im Rahmen ihres Sponsorings durchführen zu können und den reibungslosen Ablauf der Deutschen Meisterschaft im Triathlon zu gewährleisten, musste die digibet wetten.de AG am Tag der Veranstaltung zur Bereitschaftsstelle des Verwaltungsgerichts Potsdam. Dort konnte per Bereitschaftsgerichtsurteil die sofortige Vollziehung außer Kraft gesetzt werden.

"Das Verwaltungsgericht hat kurz und bündig entschieden, dass das vertragliche Engagement der digibet wetten.de AG angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber der zweifelhaften Verbotsverfügung der Behörde Vorrang genießt.

Das Beispiel zeigt, die Bundesländer werden insgesamt zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Bundesverfassungsgericht im Begriff ist, die Weichen im Wettmarkt positiv für die privaten Sportwettanbieter zu stellen, und dass sich die Zeiten des Monopols der staatlichen Oddset-wette dem Ende zuneigen. Umso bedauerlicher ist es, dass die Behörden nicht den Dialog mit den privaten Anbietern suchen, sondern sogar Initiativen der privaten Anbieter, die dem Breitensport dienen, zu torpedieren versuchen," so Rechtsanwalt Markus Maul.

Die digibet wetten.de AG ist Dienstleistungsgesellschaft für Buchmacher, staatlich konzessionierte Sportwettanbieter, Wettbetriebe und andere Unternehmen sowie konzessionierter Buchmacher für Pferdewetten. Vorstand der Gesellschaft ist der Kaufmann und Buchmacher Jörg Michael Barkholz.
Digibet betreibt im Auftrag des staatlich konzessionierten Sportwettanbieters Bernd Hobiger (Berlin) unter der Domain www.wetten.de eine privatwirtschaftlich betriebene Internetplattform für Sportwetten.

Christina Sandkühler, PR Consultant


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