Mit Falschgeld ins Casino
Veröffentlicht am 16.06.2005 22:51 Uhr
St. Galler versteckte Euro-Blüten in Vogelhäuschen
Feldkirch. In Feldkirch erhielt ein 34-jähriger Mann aus dem Kanton St. Gallen acht Monate Gefängnis. Er hatte in Bregenz mit falschen 50-Euro-Scheinen gespielt.
Christiane Eckert
Es klingt nicht glaubwürdig, wenn der 34-jährige Barbetreiber, der aus der Karibik stammt, mit einer Schweizerin verheiratet ist und im Kanton St. Gallen wohnt, in gebrochenem Schweizerdeutsch seine vierte Variante der Wahrheit präsentiert. Anfang Jahres war der Mann im Casino Bregenz mit Falschgeld erwischt worden. Am Pokertisch hatte der Mann dem Croupier bereits zwei falsche 50-Euro-Scheine angedreht, als dieser Verdacht schöpfte. Doch der aus Trinidad Stammende zückte - für alle Eventualitäten gewappnet - einen Beleg der Zürcher Kantonalbank. Dieser bestätigte, dass er am Tag zuvor dort Schweizer Franken in 50-Euro-Scheine gewechselt hatte.
Mafiamärchen
«Das ist mir schon einmal passiert, deshalb habe ich den Wechselbeleg aufgehoben», versuchte der Mann das Casino-Personal weiter zu bluffen. Doch der Schwindel flog auf. Insgesamt wurden sieben falsche Geldscheine in der Spielbank sichergestellt. Schlussendlich - nach diversen Märchen - gestand der bislang Unbescholtene, dass er das Falschgeld reinwaschen wollte. «Die Mafia hat mich mit der Pistole am Kopf dazu gezwungen», so die neueste Erklärung vor dem Gericht. Doch dieses Szenario glaubte niemand im Saal. «Völlig unglaubwürdig», urteilte selbst die Verteidigung.
Geld im Vogelhäuschen
Unmittelbar nach der Festnahme des Geldfälschers machte ein Bregenzer Naturschutzmitarbeiter in den Seeanlagen unmittelbar neben dem Casino eine wundersame Entdeckung. Als er ein Vogelhäuschen reinigen und auffüllen wollte, fand er 40 weitere falsche Fünfziger. «Davon weiss ich nichts», so der zwielichtige Spielbankbesucher.
In einem Punkt freigesprochen
Dass diese Scheine die fortlaufenden Nummern zu den sichergestellten Falschgeldnoten trugen, reichte nicht aus, den 34-jährigen St. Galler auch in diesem Punkt zu verurteilen. Dennoch: acht Monate muss er hinter Gitter. 16 weitere drohen auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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