English Dienstag, 14. Februar

Flagge: Switzerland Glücksspiel: Am 1. April müssen die Automaten aus Restaurants verschwunden sein

Veröffentlicht am 25.03.2005 05:33 Uhr

Bis Ende März müssen im Kanton Aargau rund 650 Glücksspielautomaten aus Gaststätten und Spielsalons verschwinden. Die Polizei kündigt an, hart durchzugreifen. Gnadenfristen wird es keine geben.

Heute in acht Tagen, am 1. April um 0.00 Uhr, beginnt die entscheidende Phase der Aktion «Deadline». Bei diesem Polizeieinsatz geht es nicht um einen Schlag gegen die Mafia oder den organisierten Terror, im Fokus von «Deadline» stehen «SuperCherry», «Swiss Poker» und «Snake». Die Polizei ist vorbereitet und wird ab 1. April in knapp 500 Wirtsbetrieben und einigen Dutzend Spielsalons im Kanton Aargau überprüfen, ob die Glücksspielautomaten wie vom Gesetz verlangt entfernt worden sind. Gnadenfrist gibt es keine: «Wir werden keine Ausreden akzeptieren», sagt Ambrosius Kessler, der kantonale Beamte der Eidgenössischen Spielbankenkommission klipp und klar. Die Wirte, Salonbetreiber und Automaten-Aufsteller seien ausreichend informiert worden, dass am 31. März um Mitternacht definitiv Schluss sei. Eine zusätzliche Frist für den Abbau liege nicht mehr drin. Die Betroffenen wüssten, dass es auch nicht genüge, bloss den Stecker herauszuziehen oder den Automaten in ein Hinterzimmer zu stellen, so Kessler. Wer den Termin versäumt, wird verzeigt und kann im Extremfall mit Haft oder einer Busse von bis zu einer halben Million Franken bestraft werden. Trotzdem ist die Spielbankenkommission den Wirten und Spielsalonbesitzern etwas entgegengekommen. Ein Automat gilt auch dann als entfernt, wenn der Stecker abgeschnitten oder abgeschraubt worden ist. «Die Polizei ist entsprechend informiert worden», sagt Kessler. Viele Betroffene hatten nämlich befürchtet, dass die Betreiber wegen Überbelastung nicht alle ihre Automaten rechtzeitig entfernen könnten.

Zusatzverdienst geht verloren

Für viele Wirte geht mit Ablauf der Übergangsfrist ein willkommener Zusatzverdienst verloren. Auch wenn die Betreiber der Automaten einen beträchtlichen Teil der Einnahmen für sich beanspruchten, blieb für die Wirte – je nach Verteilschlüssel – doch ein rechter Betrag übrig. Entsprechend bedauern die Wirte, auf diese Einnahmequelle verzichten zu müssen. «Nach dem Promille-Gesetz, das uns Umsatz gekostet hat, nimmt man uns noch einmal etwas weg», klagt Marc Lusser, der Pächter des Restaurants Stadttor Time in Baden. Der Glücksspielautomat habe «beträchtliche» Zusatzeinnahmen generiert, die den hohen Pachtzins etwas erträglicher gemacht hätten. Genaue Zahlen will niemand nennen. Richard Umbricht, der Pächter des Restaurants Rose in Baden, sagt nur so viel: Er habe mit dem Automatenerlös die Stromkosten des gesamten Betriebs decken können. Die Meinungen über den Sinn dieses Gesetzes gehen bei den Wirten auseinander. Einige sehen ein, dass der Schutz der Spielsüchtigen in Restaurants nicht gleich gut wahrgenommen werden kann wie in Spielbanken. Umbricht setzt aber trotzdem Fragezeichen hinter die neue Regelung: «Casinos sind für eine ganz andere Kundschaft gedacht als diese Glücksspielautomaten.»

Ausweichen auf andere Automaten

Ganz auf Spielautomaten müssen die Wirte trotzdem nicht verzichten. Jene, die bislang bereits einen Automaten führten, können zukünftig einen Geschicklichkeitsautomaten aufstellen. Es fehlen in der Branche allerdings noch verlässliche Zahlen, wie viel Ertrag damit gemacht werden kann. Für den «Stadttor Time»-Pächter steht jedoch bereits jetzt fest, dass es weniger sein werde als mit den bisherigen Glücksspielautomaten. Christian Burri, Präsident von GastroAargau, ist dennoch überzeugt, dass kein Gastbetrieb allein aufgrund der neuen Glücksspielregelung den Laden wird dichtmachen müssen.
Michael Ehrler


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