LOTTERIEGESETZ
Gericht bestätigt Wettbüro-Schließung
Veröffentlicht am 18.03.2005 05:50 Uhr
Kassel · 17. März · jft · Im nordhessischen Korbach muss ein privates Sportwettbüro die Tore schließen, obwohl es nach europäischem Recht wahrscheinlich Anspruch auf eine Betriebsgenehmigung hätte.
Das Kasseler Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag des Betreibers gegen die vom Kreis Waldeck-Frankenberg angeordnete Schließung zurück. Zwar verstoße das hessische Lotteriegesetz, das allein dem Land die Organisation von Sportwetten erlaubt, möglicherweise gegen die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union. Eine entsprechende Entscheidung hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) voriges Jahr gefällt.
Ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts steht demnächst an. Für den Betrieb des Wettbüros, so das Kasseler Verwaltungsgericht, sei jedoch nur entscheidend, ob es eine Genehmigung gebe und nicht, ob sie nach EU-Recht eigentlich hätte erteilt werden müssen. Denn Glücksspiel ohne Zulassung sei in Deutschland grundsätzlich verboten und sogar strafbar.
Az.: 4 G 278/05
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