Neue Spielautomaten bleiben verboten - Bundesgericht stützt Vorinstanz
Veröffentlicht am 05.12.2004 11:01 Uhr
Die Spielautomaten «Tactilo» und «Touchlot» müssen weiterhin eingemottet bleiben. Das Bundesgericht hat Beschwerden von Swisslos, der Sport-Toto-Gesellschaft und der Loterie Romande abgewiesen und damit das vorsorgliche Verbot der Eidgenössischen Spielbankenkommission bestätigt.
(ap) Die Eidgenössische Spielbankenkommission klärt derzeit ab, ob es sich bei den beiden Apparaten mit den Namen «Tactilo» und «Touchlot» um Geldspielautomaten handelt, die dem Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken unterstehen.
In diesem Zusammenhang hat sie im Sommer der Sport-Toto-Gesellschaft, der interkantonalen Landeslotterie Swisslos und der Lotterie Romande provisorisch untersagt, solche Automaten neu in Betrieb zu nehmen. Bereits zugelassen sind von der «Conference de la loterie et des jeux» 700 Geräte an 350 Standorten. Sie sind vom Verbot nicht betroffen.
Noch keine Urteilsbegründung
Die drei Lotteriegesellschaften riefen deswegen die Eidgenössische Rekurskommission für Spielbanken an. Deren Präsident wies Gesuche um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung jedoch ab und verunmöglichte damit die Inbetriebnahme weiterer Automaten.
Dagegen rekurrierten die drei Lotteriegesellschaften wiederum beim Bundesgericht, blitzten jetzt aber ab. Die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichts steht noch aus. Die drei Lotteriegesellschaften müssen die Kosten für das bundesgerichtliche Verfahren in der Höhe von total 17.000 Franken bezahlen.
Hinweis: ISA-GUIDE veröffentlicht auf Ihrem Internet-Portal verschiedene Artikel, Analysen, Kolumnen, Reportagen, Publikationen, Urteile, Interviews und Nachrichten, die aus unterschiedlichen Quellen stammen. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor.
Druckbare Version