BERN - Wer seinem Spielverhalten nicht traut, kann ab Oktober den Besuch in der Spielbank mit einer Vereinbarung selbst dosieren. Nach der pro Monat vereinbarten Anzahl Besuche ist Schluss - und das landesweit.
Die Besuchsvereinbarung können Spieler mit einer der Schweizer Spielbanken abschliessen, wie Jolanda Moser, Geschäftsleiterin beim Schweizer Casino Verband, zu einem Communiqué ihrer Organisation sagte. Dafür müssten die Spielenden auf die Spielbanken zukommen.
Die Vereinbarung ist Teil eines neuen standardisierten und einheitlichen Konzepts zur Spielsucht-Prävention in den Casinos. Dieses tritt auf den 1. Oktober in Kraft. Es basiert auf den in zwei Jahren gemachten Erfahrungen mit den Präventionsanstrengungen.
Neu verfügen die Spielbank-Angestellten über praxisorientierte Instrumente zur Erkennung "problematischen" Spielverhaltens, wie der Casino Verband schreibt. Dabei handle es sich um eine Optimierung der bereits bestehenden Massnahmen.
Im Zentrum der Neuerung steht neben der Vereinbarung eine Checkliste mit Beobachtungskriterien. Hinzu kommt ein Meldezettel für die Früherkennung von Suchtgefährdeten. Neben den strengen Eingangskontrollen und den Spielsperren verfügen die Spielbanken damit nach eigenen Angaben über einen lükenlosen Prozess bei der Erkennung von Gefährdeten.
Wie Jolanda Moser sagte, rechnet ihr Verband bis Ende Jahr mit 10 000 verhängten Spielsperren oder Zutrittsverboten. 2003 wurden ihren Angaben zufolge 7000 Menschen aus einer der Glücksspielstätten verwiesen.
SDA-ATS
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