von
RA Dr. Martin Bahr, Kanzlei Dr. Bahr
Seit Jahren tobt zwischen den Vertretern des staatlichen Glücksspiel-Monopols und den privaten Wettanbietern ein unerbittlicher Kampf, nicht zuletzt im rechtlichen Bereich. Kaum ein Tag vergeht inzwischen, an dem nicht eine gerichtliche Entscheidung in die eine oder andere Richtung bekannt wird.
Nun gibt es eine neue Kapriole in dieser Auseinandersetzung: Das Land Berlin bewirbt online illegale Glücksspiel-Angebote.
Gibt man auf der Webseite
http://www.berlin.de den Begriff "Poker" ein, so erscheint die entsprechende Werbung:
(Screenshot v. 29.06.2008, 16:50: Auf das Bild klicken, um es zu vergrößern)

Ob das Land Berlin weiß, dass es jetzt abmahngefährdet ist? Und ob es weiß, dass es sich - nach seiner eigenen Argumentation - aufgrund von
§ 284 Abs.4 StGB strafbar macht?
Ein Artikel von
RA Dr. Bahr, Kanzlei Dr. Bahr
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