"Leitsätze:
1. Poker ist zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel.
2. Es liegt ein verbotener entgeltlicher Einsatz vor, wenn eine Teilnahmegebühr von 15,- EUR verlangt wird, da mit dieser Zahlung die Möglichkeit eröffnet wird, an dem Poker-Turnier teilzunehmen und Gewinne zu erwerben.
3. Das Verbot gilt auch nach dem 01.01.2008, da der Glücksspiel-Staatsvertrag insofern die alte Rechtslage übernommen hat."
Hinweis: ISA-GUIDE veröffentlicht auf Ihrem Internet-Portal verschiedene Artikel, Analysen, Kolumnen, Reportagen, Publikationen, Urteile, Interviews und Nachrichten, die aus unterschiedlichen Quellen stammen. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor.