Die RGA gibt nicht auf - neue Klage gegen die Vereinigten Staaten
Veröffentlicht am 31.12.2007 07:31 Uhr
Die Remote Gambling Association (RGA) unternimmt nun weitere Schritte, um ihre Rechte zu wahren. Nachdem die Klage via Europäische Union (siehe News) für die RGA keine Verbesserung gebracht hat, geht der Vertreter diverser Onlineanbieter, wie beispielsweise Sportingbet, nun selbst gegen die USA vor und verklagt deren Justizministerium. Die RGA beruft sich auf eine Klausel der Trade Barriers Regulation (Gesetz der Europäischen Union), die europäischen Firmen bestimmte Rechte garantiert, und reklamiert den Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA) seitens der Vereinigten Staaten, da dieser eine illegale Handelsbarriere darstellt. Natürlich greifen auch die Gesetze der Welthandelsorganisation, die von den Vereinigten Staaten unterzeichnet wurden, und somit sieht sich die RGA ganz klar im Recht.
Prof. Joseph WeilerDas US-Justizministerium argumentiert, dass der UIGEA auch amerikanischen Firmen das Anbieten von Onlineglücksspiel untersagt und somit völlig legal sei. Dass jedoch mit zweierlei Maß gemessen wird, unterschlägt das Justizministerium großzügig. So dürfen unter anderem Wetten auf Pferderennen via Internet getätigt werden, solange es über die staatlichen Firmen läuft. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Professor Joseph Weiler (New York University/Foto) gilt als Experte für internationales Recht. Seiner Meinung nach müssen die Vereinigten Staaten ihr Handeln überdenken. "Das ist falsch und ein Rechtsmissbrauch", so Weiler. Nao Matsukata, Handelsanalyst bei Alston&Bird und ehemaliger Angestellter der Bush-Administration im Bereich Handel, geht noch weiter: "Wenn die Ungleichbehandlung seitens der Vereinigten Staaten andauert, wird dies ein schwerer Schlag für den weltweiten freien Handel sein, und die WTO wird geschwächt werden, was allen Ländern schadet".
Die RGA wird nun bis zur letzten Instanz gehen und alles versuchen, damit diese Diskrimierung endet. Auch auf europäischem Boden fechten die Lobbyisten weiter und gehen beispielsweise gegen die European State Lotteries & Toto Association (ESLTA) vor. Die Onlineanbieter können nur hoffen, dass die RGA, als Ritter in glänzender Rüstung, auch wirklich Erfolg hat und sich nicht als Don Quijote entpuppt, der vergebens gegen die Windmühlen anreitet
Quelle: http://www.intellipoker.com
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