Die Untersagung der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten nicht konzessionierter Veranstalter verstößt auch nach der Entscheidung des EuGH vom 06.03.2007 - Placanica - weder gegen Gemeinschaftsrecht noch gegen deutsches Verfassungsrecht.
Nachdem das Oberwaltungsgericht Hamburg mit Beschlüssen vom 9.3.2006 (u.a. 1 Bs 378/06 -
http://www.klemmpartner.de/news/610/) die Vereinbarkeit der Verwaltungspraxis mit dem Gemeinschaftsrecht festgestellt hat, schlossen sich dieser Rechtsprechung nunmehr auch die Verwaltungsgerichte Braunschweig (Beschluss vom 21.03.2007- 5 B 334/06 -
http://www.dbovg.niedersachsen.de), Hannover (Beschluss vom 15.3.2007 - 10 B 984/07) sowie Wiesbaden (Beschluss vom 20.3.2007 - 5 E 1329/06 V) an.
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