Laut Beschluss des Landgerichtes Darmstadt vom 08. September 2006 ist die Vermittlung von Sportwetten nicht strafbar. Das Landgericht bestätigte damit seine Rechtssprechung aus dem Jahr 2005, wonach § 284 StGB nicht mit dem geltenden Europarecht vereinbar sei. Der aktuelle Beschluss des Landgerichtes bezieht sich auf einen Fall, in dem die Staatsanwaltschaft eine Wettannahmestelle durchsucht hatte. Nach Einstellung des Verfahrens hatte das Amtsgericht Darmstadt zugunsten des ehemaligen Beschuldigten entschieden." />
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Flagge: Germany Landgericht Darmstadt: Vermittlung von Sportwetten nicht strafbar, Entschädigungsanspruch bestätigt! ISA-Casinos

Veröffentlicht am 25.09.2006 05:10 Uhr

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Laut Beschluss des Landgerichtes Darmstadt vom 08. September 2006 ist die Vermittlung von Sportwetten nicht strafbar. Das Landgericht bestätigte damit seine Rechtssprechung aus dem Jahr 2005, wonach § 284 StGB nicht mit dem geltenden Europarecht vereinbar sei.

Der aktuelle Beschluss des Landgerichtes bezieht sich auf einen Fall, in dem die Staatsanwaltschaft eine Wettannahmestelle durchsucht hatte. Nach Einstellung des Verfahrens hatte das Amtsgericht Darmstadt zugunsten des ehemaligen Beschuldigten entschieden. Dem Wettvermittler wurde ein Entschädigungsanspruch zuerkannt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Der nun abschließend vorliegende Beschluss des Landgerichtes Darmstadt verwirft diese Beschwerde und bestätigt endgültig den Entschädigungsanspruch.


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