VG Wiesbaden: Private Sportwetten-Vermittlung rechtmäßig 
Veröffentlicht am 27.06.2006 07:30 Uhr
VG Wiesbaden: Private Sportwetten-Vermittlung rechtmäßig
von
Rechtsanwalt Dr. Bahr, Kanzlei Dr. Bahr
Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (
Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort.
Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des VG Wiesbaden:
VG Wiesbaden, Beschl. v. 22.06.2006 - Az.: 5 G 809/06(V)
Leitsätze:
1. Lotto-Hessen hat bislang nicht die Vorgaben des BVerfG, Urt. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01 ausreichend umgesetzt, da weder die Zahl der Lotto-Annahmestellen, über die die Oddset-Wetten abgeschlossen werden können, noch das Internetportal (lotto-hessen.de) maßgeblich verändert und die dortigen Zugangsmöglichkeiten signifikant eingeschränkt wurden.
2. Die landesrechtlichen Regelungen zum Sportwettenrecht sind in Hessen somit derzeitig verfassungswidrig. Privaten Sportwetten-Anbietern kann somit keine Untersagungsverfügung ausgesprochen werden.
3. Aus all diesen Gründen ist ein Verbot der privaten Sportwetten-Vermittlung rechtswidrig."
Ein Artikel von
Rechtsanwalt Dr. Bahr, Kanzlei Dr. Bahr
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