REGIERUNGSRAT - Nein zur Revision der Glücksspielverordnung
Veröffentlicht am 29.03.2006 15:14 Uhr
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn lehnt die auf nationaler Ebene geplante Teilrevision der Glücksspielautomatenverordnung ab. Eine klare Unterscheidung zwischen Glücksspiel- und Geschicklichkeitsautomaten sei weiterhin nötig.
Glücksspielautomaten sollen, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, in den konzessionierten Spielbanken betrieben werden. Geschicklichkeitsautomaten sollen sich markant von diesen Geräten unterscheiden, dabei soll das Geschicklichkeitselement klar im Vordergrund stehen.
Dies schreibt die Solothurner Regierung in ihrer Anwort an das Bundesamt für Justiz, wie es in einer Mitteilung des Kantons vom Dienstag heisst.
Im Rahmen der Zulassungsprüfung sei die Unverkennbarkeit streng zu handhaben. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass wieder «unechte» Geschicklichkeitsautomaten aufgestellt werden, wie dies unter dem alten Recht der Fall gewesen ist. Die geplante Revision würde diese Geräte wieder näher zu den Glücksspielautomaten rücken.
Die Begründung, die ungenügende Rentabilität der Geldspielautomatenbranche zu verbessern ist nach Ansicht des Regierungsrates nicht derart hoch zu werten, dass sich eine Revision der Glückspielautomatenverordnung rechtfertigen liesse. (sda/fka)
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