Glückspielgesetz: Der Zürcher Kantonsrat hat nichts gegen Lotterieautomaten
Veröffentlicht am 29.03.2006 06:20 Uhr
Die Ratsmehrheit wertete die persönliche Freiheit der Spielenden höher als das Suchtpotenzial
Zürich. - In der Romandie sind die von der Lotterie Romande betriebenen Automaten namens Tactilo ein Renner, die Landeslotterie Swisslos, die sie unter dem Namen ToucWot in der Deutschschweiz und im Tessin ebenfalls einführen wollte, muss noch auf sie verzichten. Die Eidgenössische Spielbanken
Kommission hat die Geräte vorerst verboten, da sie sich kaum von Glücksspielautomaten unterscheiden, die nur in konzessionierten Spielkasinos zugelassen sind. Das Verbot gilt, bis die Kommission abgeklärt hat; ob die Automaten dem Spielbanken oder dem Lotteriegesetz unterstehen.
Die Geräte haben zudem eine grosse Ähnlichkeit mit Geldspielautomaten, die im Kanton Zürich verboten sind. Tactilo/ToucWot ist eine Art elektronischer Losmaschine: Statt ein Papierlos zu rubbeln, aktiviert man mit Fingerdruck auf dem Bildschirm ein Feld, um zu erfahren, ob man einen
Treffer oder eine Niete gezogen hat Der maximale Gewinn bei einem Franken Einsatz beträgt, 10 000. Franken, umgekehrt kann man pro Stunde bis zu 30O Franken verlieren.
Die doppelte Ähnlichkeit stiess dem Zürcher Psychiater und Spielsuchtexperten Mario Gmür sauer auf. Er reichte 2003 eine Einzelinitiative ein die alle Lotteriespiele auf elektronischen Spieloberflächen verbieten wollte. Mit den neuen Automaten werde nicht nur das eidgenössische Spielbankengesetz, sondern auch das kantonale! Geldspielautomatenverbot ausgehebelt. Zudem seien sie sozialpolitisch bedenklich, weil sie die Spielsucht förderten. Die, Einzelinitiative wurde im Januar 2004 vom Kantonsrat vorläufig unterstützt.
Inzwischen haben sich die Regierung und die kantonsrätliche Komission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) mit der Einzelinitiative befasst, und das gemeinsame Nachdenken führte zu einem Gesinnungswandel im Kantonsrat. Gestern jedenfalls, als es um die definitive Unterstützung der Einzelinitiative ging, wollten nur noch Grüne und EVP etwas von einem Verbot wissen, SVP, FDP und CVP waren dagegen, die SP- Fraktion enthielt sich fast durchwegs der Stimme. Die Einzelinitiative wurde mit 91 zu 29 Stimmen definitiv gebodigt.
Nicht dass die Verbotsbefürworter sich nicht kräftig gewehrt hätten. Dreimal habe das Zürcher Volk ein Verbot der Spielautomaten ausgesprochen, 1990 mit der Wildwuchsinitiative, 1991 mit der Geldspielautomaten-Initiative und 1995 mit der Fairplay-Initiative, sagte Ralf Margreiter (Grüne, Zürich).
Gmürs Einzelinitiative habe also eine «sehr hohe Legitimität». Und jetzt versuche man die Geldspielautomaten durch die Hintertür wieder in den Kanton zu lassen. Ebenso heftig legte sich Hanspeter Amstutz (EVP, Fehraltorf ins Zeug. Auch wenn die Lotterieautomaten für die Regierung nichts als die elektronische Variante des Lottospiels seien: Ausser der Spielidee hätten sie mit den Lottozetteln nichts zu tun, sagte er. Im Grunde genommen seien sie nichts anderes als Geldspielautomaten, und das Suchtpotenzial sei auch entsprechend. Susanne Rihs (Grüne, Glattfelden) spricht von spielsuchtfördernden Nonstop-Spielen, die in den finanziellen Ruin führen können», und wies darauf hin, dass im WelschIand die Zahl der Spielsüchtigen rasant zugenommen habe.
Die Verbotsgegner liessen sich nicht beeindrucken. Ein gewisses Suchtpotenzial der neuen Geräte lasse sich zwar nicht bestreiten, sagte WAK-Präsident Hansjörg Schmid (SVP, Dinhard), aber ein Maximalverlust von 300 Franken. in der Stunde rechtfertige kein Verbot: «Das wäre ein zu starker Eingriff in die persönliche Freiheit.» Und schon gar nicht gehe es an, den Lotteriegesellschaften den Einsatz der elektronischen Möglichkeiten zu verbieten. Hansruedi Hartmann (FDP,. Gossau) hielt ein Verbot vor dem Entscheid der Spielbankenkommission für falsch, Emil Manser (SVP, Winterthur) fand es «nicht nachvollziehbar, dass etwas elektronisch verboten werden soll, was auf dem Papier erlaubt ist», Und Adrian Hug (CVP, Zü-rich) meinte, 300 Franken könne man in einer Stunde auch auf andere Weise leicht ausgeben, ohne dass es verboten werde.
Nach Sicherheitsdirektor Ruedi Jeker (FDP) wird das Suchtpotenzial der Apparate zudem bewusst eingeschränkt. Zum einen seien die Geräte relativ langsam ein gestellt, zum anderen Würden nur Gewinne bis 50 Franken sofort ausbezahlt. Was darüber hinausgehe, müsse man bei der Lotteriegesellschaft einfordern.
Tages-Anzeiger Printausgabe Von Hans_Peter Bieri
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