English Montag, 13. Februar

Flagge: Austria NÖ ändert Spielautomatengesetz

Veröffentlicht am 24.03.2006 16:44 Uhr

Zahl der Automaten auf 2.300 beschränkt - 1.000 Euro Abgabe pro Gerät und Monat

St. Pölten - Das NÖ Spielautomatengesetz wird in der Sitzung des Landtages am kommenden Donnerstag (30. März) durch einen gemeinsamen Antrag von ÖVP und SPÖ geändert. Darauf haben sich die Parteien in einer Ausschusssitzung geeinigt. Erforderlich sei u.a. eine "klare Abgrenzung" zwischen Glücksspiel- und Geschicklichkeitsautomaten, heißt es in dem vorliegenden Antrag.

Hingewiesen wird u.a. darauf, dass es "zu Auslegungsschwierigkeiten hinsichtlich der Bewilligung von Spielapparaten nach dem NÖ Spielautomatengesetz beziehungsweise nach dem NÖ Veranstaltungsgesetz gekommen ist". Die unterschiedliche Auslegung der Gesetze, "aus der auch nicht unbeträchtliche Amtshaftungsansprüche gegen das Land Niederösterreich drohen könnten, macht es erforderlich, dass mit einer Novelle zum NÖ Spielautomatengesetz eine diesbezügliche Klarstellung getroffen wird". Der Glücksspielkonzern Novomatic hat bekanntlich eine Amtshaftungsklage über "vorerst sieben Millionen Euro" gegen das Land NÖ eingebracht.

Die neue Regelung in Niederösterreich erfolgt laut ÖVP und SPÖ auch vor dem Hintergrund, "dass in den angrenzenden Bundesländern Wien, Steiermark sowie in den angrenzenden Ländern Tschechien und der Slowakei das Aufstellen und der Betrieb von Glücksspielautomaten erlaubt ist". Zu berücksichtigen sei außerdem, dass "offenbar auch in Niederösterreich Glücksspielautomaten in einem unkontrollierten Rahmen und unter Verletzung des Glücksspielmonopols des Bundes betrieben" und damit die "Aspekte des Spieler- und Jugendschutzes nicht wahrgenommen" werden. "Durch eine Klarstellung des Spielautomatenbegriffes soll den Behörden in diesem Zusammenhang das Setzen von Maßnahmen gegen den nicht rechtmäßigen Betrieb von Glücksspielautomaten erleichtert werden."

Strengere Bewilligungsvoraussetzungen

Für den Bewerber um eine Bewilligung für Glücksspielautomaten sind im neuen Gesetz "strengere Voraussetzungen" normiert. Eine Bewilligung "kann nur Kapitalgesellschaften erteilt werden, die ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen". Das soll im Zusammenhang mit den Bestimmungen über den Aufstellungsort und den Abgaben "sicherstellen, dass einerseits die Interessen der Spieler, aber auch die Interessen des Jugendschutzes gewahrt bleiben". Zudem sieht die Novelle vor, "dass insgesamt für das Bundesland Niederösterreich höchstens die Aufstellung und der Betrieb von 2.300 Glücksspielautomaten bewilligt werden kann". Die mengenmäßige Beschränkung sei "auf Grund der besonderen Umstände und der notwendigen Aufsicht des Betriebes von Glücksspielautomaten gerechtfertigt und verhältnismäßig". Neu sind die Anforderungen für Betriebsstätten, die als "Automatensalons" zu bezeichnen sind. Das Betreten für Minderjährige ist verboten, was "rigorose Eingangskontrollen" sicherstellen sollen.

Der Strafrahmen für Verstöße im Zusammenhang mit dem Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten wird in der Gesetzesnovelle auf bis zu 22.000 Euro erhöht. "Diese strengen Strafbestimmungen sollen entsprechend prohibitiv wirken." Die Glücksspielautomatenabgabe ist pro Automat und Monat mit 1.000 Euro festgelegt. Es handelt sich dabei um eine "Landesabgabe, deren Ertrag zwischen dem Land und den Gemeinden aufgeteilt wird" und "für Zwecke der Jugendförderung und für das Sozialwesen" zu verwenden ist. (APA)


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