Casino-Klage: Sparkasse Offenburg gibt auf
Veröffentlicht am 23.12.2005 06:59 Uhr
Von Armin Broß
Baden-Baden - Der Aufsehen erregende Rechtsstreit zwischen der Sparkasse Offenburg/Ortenau und den ehemaligen Betreibern des Casinos Baden-Baden ist beendet: Das Kreditinstitut hat seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 11. August 2005 zurückgezogen, wie Rechtsanwalt Christian Forcher gestern auf Anfrage erklärte.
Diese Entscheidung kommt überraschend, hatte die Sparkasse in der Vergangenheit doch immer wieder die grundsätzliche Bedeutung des Rechtsstreits für sie hervorgehoben. "Es ist eine bankinterne Entscheidung, die ich zu akzeptieren habe", sagte Forcher. Der Sparkassen-Anwalt zeigte sich aber enttäuscht, zumal ein Urteil des Bundesgerichtshofs erst kürzlich die Rechte Spielsüchtiger gestärkt habe.
Zur Vorgeschichte: Das Ortenauer Kreditinstitut wollte drei Millionen Euro Schadenersatz von den ehemaligen Betreibern des Casinos erstreiten. Ein spielsüchtiger Exmitarbeiter der Sparkasse Lahr/Ettenheim - die später in dem Offenburger Kreditinstitut aufging - hatte in den 90er-Jahren Kundengelder in Millionenhöhe veruntreut und größtenteils im Casino ausgegeben. Dafür wurde Hans-Dieter H. vom Landgericht Offenburg im Juli 2001 zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Die Sparkasse sah nun eine Mitverantwortung bei den früheren Betreibern der Spielbank. Die Begründung lautete, vereinfacht gesagt: Das Casino hätte anhand der Umstände erkennen müssen, dass H. veruntreute Gelder verspielte, und es hätte eingreifen müssen. Ein zweiter Punkt der Klage: H. sei wegen seiner Spielsucht "partiell geschäftsunfähig" gewesen, habe sich also im Casino nicht mehr unter Kontrolle gehabt. Deshalb müssten die Exbetreiber dem Zocker seine Spieleinsätze zurückerstatten. Per Pfändung bei H. wollte das Kreditinstitut dann auf dessen Rechte und damit auf das Geld zugreifen.
Eine entsprechende Klage wurde im Juli 2003 beim Landgericht Baden-Baden eingereicht; erster öffentlicher Verhandlungstermin war im Dezember 2003. Von Anfang an zeigte sich das Gericht skeptisch gegenüber den Argumenten der Sparkasse, und auch ein Expertengutachten fiel zu Ungunsten der Kläger aus. Im August 2005 bekam es das Kreditinstitut dann schwarz auf weiß: "Die Kammer hat beide Argumente geprüft und für falsch erachtet", so der Vorsitzende Richter Hans-Georg Römhild. "Die Spielsucht ist nicht geeignet, eine Geschäftsunfähigkeit zu begründen." Auch eine Mitverantwortung des Casinos erkannte das Gericht nicht.
Umgekehrt äußerte Römhild scharfe Kritik an den internen Kontrollmaßnahmen der ehemaligen Sparkasse Lahr/Ettenheim. "Hanebüchene Blindheit" bescheinigte er den Finanzdienstleistern.
Gegen das Urteil legte die Sparkasse Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein, doch schließlich zogen die Verantwortlichen diese wieder zurück. Zu den Gründen seiner Mandanten äußerte sich Forcher nicht. Grundsätzlich denkbar ist für Prozessbeobachter, dass die Sparkasse entweder keine Erfolgschancen mehr gesehen oder aber Schaden für ihren Ruf befürchtet habe.
"Wir haben die Erfolgsaussichten der Klage von Anfang an angezweifelt", kommentiert der Anwalt der früheren Casinobetreiber, Jörg Hofmann, die Entscheidung der Gegenseite. "Das Urteil ist jetzt bestandskräftig." Hofmann zufolge müssen die gesamten Prozesskosten von der Sparkasse getragen werden. Der genaue Streitwert des Verfahrens, von dem die Höhe der Anwalts- und Gerichtsgebühren abhängen, stünde noch nicht fest. Es könnten unter Umständen aber mehr als drei Millionen Euro sein, so Hofmann. Der Rechtsanwalt gibt in einer ersten, groben Schätzung an, dass sich die Prozesskosten insgesamt auf etwa hunderttausend Euro belaufen könnten.
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