English Montag, 13. Februar

Flagge: Germany BGH: Casino muss Spielsüchtigen Verluste erstatten

Veröffentlicht am 15.12.2005 15:36 Uhr

Gesperrte Spieler sollen künftig stärker kontrolliert werden

[bild:1] Spielcasinos müssen künftig wirksamere Personenkontrollen durchführen, um gesperrte Spielsüchtige vom Glücksspiel auszuschließen. Spieler, die trotz einer freiwilligen Sperre ins Casino gelangen, können unter bestimmten Voraussetzungen das verspielte Geld zurückfordern. Das entschied das Karlsruher Gericht am Donnerstag.

Damit gab der BGH zwei Ehefrauen von Spielern Recht. Die Männer aus Nordrhein-Westfalen hatten schriftlich eine "Selbstsperre" für die Spielbank erklärt, dann jedoch in den Automatenspielsälen - wo nicht kontrolliert wird - Geld verzockt.

Selbstsperren zum Schutz von Spielern


Der BGH ließ ausdrücklich offen, ob den Spielbanken generelle Personenkontrollen auch in den Automatensälen - dem so genannten Kleinen Spiel - auferlegt werden können. Sie seien jedenfalls "im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren" dazu verpflichtet, Selbstsperren zum Schutz von Spielern durchzusetzen. In diesem Fall hätten die Angestellten der Spielbank Dortmund-Hohensyburg sich jedenfalls an den Telecash-Geräten im Automatensaal den Ausweis vorlegen lassen können.

Aktenzeichen: BGH IIIZR65/05 und 66/05

Dort hatten die beiden Spieler jeweils mehrere 1000 Euro an einem Abend abgehoben. Gesetzlich sind die Spielbanken bisher nur beim Großen Spiel - etwa Roulette und Black Jack - zur Zugangskontrolle verpflichtet.

Mit Material von dpa, AP


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