Gegen höheren Einsatz und mehr Gewinn
Veröffentlicht am 26.09.2005 06:10 Uhr
Gesetz über die Spielapparate und die Spielsalons: Version des Grossen Rates wird bachab geschickt
Staatsrat und Grosser Rat müssen bei der Anpassung des kantonalen Gesetzes über die Spielapparate und die Spielsalons an das neue Bundesgesetz nochmals ans Werk. Das Stimmvolk hat am Wochenende der vom Kantonsparlament gegen den Willen der Regierung beschlossenen liberalen Regelung eine Absage erteilt.
Von WALTER BUCHS
Über 61 Prozent der Stimmenden haben die Änderung des Gesetzes abgelehnt, die im Dezember 2004 vom Grossen Rat in der Schlussabstimmung mit 74 zu 45 Stimmen angenommen worden war, gegen die dann linke Parteien und kulturell engagierte Kreise das Referendum ergriffen hatten. Alle Beteiligten zeigten sich am Sonntag, als das Abstimmungsergebnis im Freiburger Rathaus bekannt wurde, vom unmissverständlichen Verdikt einigermassen überrascht. Auch die Befürworter haben selbst im optimistischen Fall nicht mit einem so deutlichen Ergebnis gerechnet.
Der zuständige Staatsrat Claude Grandjean versteckte vor den Medien seine Genugtuung über den Abstimmungsausgang nicht. Der Staatsrat hatte sich zwar während der Abstimmungskampagne nicht verlauten lassen. Dies konnte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Grosse Rat bei der Behandlung der Gesetzesrevision Ende des vergangenen Jahres seinen Vorschlag in wesentlichen Punkten tief greifend verändert hatte und die beschlossene Revision nicht mehr den Vorstellungen der Regierung entsprach.
Zufrieden stellte Staatsrat Grandjean fest, dass das Volk offensichtlich nicht so weit gehen wollte wie der Grosse Rat. Nun gelte es die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und sich in Acht zu nehmen vor der Lobby, die im Bundesbern am Werk ist, und den «Glücksanteil» in den Geschicklichkeitsautomaten wieder erhöhen möchte. Das Zeichen, das das Freiburger Stimmvolk gegen eine erneute Aufweichung gegeben hat, sei deshalb sehr wichtig.
Tief enttäuscht und geradezu erbost äusserte sich Jean-Luc Rimaz, Präsident der SVP Freiburg. Es sei skandalös, dass man sich über ein Abstimmungsergebnis freuen kann, das Arbeitsplätze gefährdet, und wies auf die schwierige Lage der Wirte hin. Er bedauerte es, dass das Stimmvolk den Herstellern und Betreibern von Spielapparaten nicht ein positives Signal gegeben hat, für ihre Branche zu kämpfen.
Verunsicherung bleibt
Auch nach Meinung von Markus Bapst, Co-Präsident des Unterstützungskomitees «Arbeitsplätze erhalten», hätte es der betroffene Wirtschaftssektor verdient, «mit einer besseren Perspektive in die Zukunft zu gehen». Er sei sich bewusst, dass das neue Bundesgesetz den Ausschlag für die heutige schwierige Situation gegeben habe. Gerade deshalb sei es wichtig, dass das kantonale Gesetz mit seinen Rahmenbedingungen dem Sektor eine Chance gibt.
Grossrat François Weissbaum, Präsident des Referendumskomitees, zeigte sich den FN gegenüber sehr erfreut darüber, dass die Argumente der Gegner trotz des schwierigen Umfeldes ins Schwarze getroffen haben. Er rief in Erinnerung, dass auch das Referendumskomitee nie von einem Verbot von Geldspielautomaten gesprochen habe. Die Erhöhung des Einsatzes von zwei auf fünf Franken und die Aufhebung der Beschränkung der Gewinnsumme habe aber das Fass zum Überlaufen gebracht. Das Komitee sei für einen «vernünftigen Kompromiss» nach wie vor offen. Im Hinblick auf die weitere Entwicklung, namentlich auch bezüglich Entscheide der eidgenössischen Spielbankenkommission, gelte es aber, wachsam zu bleiben.
Wie gehts weiter?
Justizdirektor Claude Grandjean kündigte am Sonntag an, dass der Staatsrat sehr bald wieder einen Entwurf zur Revision des Gesetzes über die Spielapparate und die Spielsalons unterbreiten wird. Inhaltlich wird es sich voraussichtlich um den gleichen Vorschlag handeln, wie er schon vor einem Jahr dem Grossen Rat unterbreitet worden war.
Der Kanton muss nämlich seine Gesetzgebung anpassen. Seit dem 1. April 2005 sind ausserhalb von Casinos nur noch Geschicklichkeitsautomaten erlaubt. Bedingung ist aber, dass ein kantonales Gesetz dies vorsieht. Dies stellt der Staatsrat nicht in Frage, denn Geldspielapparate haben im Kanton Freiburg eine lange Tradition und sind an sich nicht bestritten.
Reaktionen auf den Volksentscheid
Staatsrat Claude Grandjean: «Auch bei einem Ja zur Gesetzesrevision wäre die Arbeitsplatzproblematik auf Seiten der Apparatehersteller die gleiche gewesen. Das Interesse an den neuen Geschicklichkeitsspielautomaten ist offensicht- lich nicht da. - Unsere Aufgabe ist es auch, mit dem Gesetz Leute vor der Spielsucht zu schützen, nicht nur junge, sondern auch Familienväter.»
Grossrat François Weissbaum, Präsident des Referendumskomitees: «Das fest verankerte Vereinsnetz im Kanton hat offensichtlich den Ausschlag gegeben. Der Bevölkerung ist es wichtig, dass Vereine und Organisationen weiterhin ihre Lottos und Tombolas durchführen können. Es ist ihr auch wichtig, dass die Gewinne, die bei den Geldspielen erzielt werden, der Öffentlichkeit zugute kommen.»
Grossrat Markus Bapst, Co-Präsident des Unterstützungskomitees: «Ich bin mir bewusst, dass das Bundesgesetz den Ausschlag für die heutige schwierige Lage der Hersteller und Betreiber von Geldspielapparaten gegeben hat. Im kantonalen Gesetz sollten wir nun die Rahmenbedingungen schaffen, dass dieser Sektor eine Chance hat. Nach dem Volksentscheid von heute besteht aber die Gefahr, dass jetzt sehr restriktive Vorschläge eingebracht werden könnten.»
Grossrätin Marie-Thérèse Weber-Gobet, Mitglied des Referendumskomitees: «Ich beglückwünsche das Stimmvolk zu diesem weitsichtigen Entscheid. Die Bürger wollten offensichtlich nicht, dass Gemeinden und der Kanton mehr Sozialkosten zahlen, die durch die Betreuung von Spielsüchtigen ver- ursacht werden. - Das Argument Arbeitsplätze war zweifellos wichtig. In diesem Zusammenhang muss ich aber sagen, dass nicht das kantonale Gesetz hiefür der Auslöser war.
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